GMP für Neuartige Therapien (ATMP) - Viele Fragen und einige Antworten

Besonders im Bereich der neuartigen Therapien schreiten die Entwicklungen rasant voran. Diesen wurde auch von regulatorischer Seite vielfach Rechnung getragen, z.B. mit der Publikation entsprechender Guidelines, die für die Entwicklung, Zulassung und GMP-gerechte Herstellung Hilfestellung und Unterstützung bieten sollen. Doch trotzdem tauchen insbesondere in neuen, sich schnell entwickelnden Bereichen häufig neue Problemstellungen, Fragen und Unklarheiten auf. Viele solcher Fragen erreichen auch die europäischen und die nationalen Behörden.

Besonders mit der Publikation eines "Stand-alone" Leitfadens zur Umsetzung von GMP im Bereich der ATMPs haben sich viele Fragen ergeben. Die EMA hat nun die "Questions and answers on the principles of GMP for the manufacturing of starting materials of biological origin used to transfer genetic material for the manufacturing of ATMPs" veröffentlicht.

In ihren einleitenden Sätzen zu diesem Q&A-Dokument stellt die EMA fest, dass ein GMP-Zertifikat für Herstellungs- und Prüfstellen von Ausgangsstoffen für ATMPs nicht erforderlich ist, dass allerdings für bestimmte Ausgangsmaterialien biologischen Ursprungs durchaus die Grundsätze von GMP relevant sind. Dazu gehören z.B. lineare DNA, die als Vorlage für die Ex-vivo-Transkription in mRNA verwendet wird, Plasmide zur Erzeugung von viralen Vektoren und/oder mRNA und Vektoren, die zur Übertragung von genetischem Material für die Herstellung von ATMPs verwendet werden. Das neue Dokument stellt zwar keine neuen regulatorischen Forderungen auf, dient aber der Anleitung, wie die Vorgaben der existierenden Guidelines in der Praxis umgesetzt werden können.

Zu diesem Zweck wird eine Methodik zur Identifizierung von Minimalanforderungen in den Bereichen Qualitätsmanagementsystem, Risikomanagement, Produktentwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle beschrieben, um die Prinzipien der GMP für die jeweiligen Ausgangsstoffe zu definieren. Dabei erfolgt die Bewertung der Mindestanforderungen durch den ATMP-Hersteller oder den Zulassungsinhaber bzw. Importeur in den europäischen Markt.  Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Hersteller Zugang zu Informationen über die relevanten Ausgangsstoffe hat, um deren Auswirkungen auf das Qualitäts-, Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsprofil des Fertigarzneimittels zu ermitteln. Dementsprechend  sollten entsprechende Verträge oder technische Vereinbarungen zwischen den evtl. beteiligten Parteien wie Hersteller, Zulassungsinhaber, Importeur, Inverkehrbringer etc. geben, die die Pflichten im gegebenen Prozess, gerade mit Bezug auf die Ausgangsstoffe, festlegen. Dabei schreibt die EMA: "Bei der Festlegung der für Ausgangsstoffe geltenden GMP-Grundsätze ist es notwendig, ein gewisses Maß an Flexibilität für ATMP im Prüfstadium auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes (RBA) anzuerkennen, insbesondere in den frühen Phasen der klinischen Prüfungen (Phase I und Phase I/II), was auf die oft unvollständigen Kenntnisse über das Produkt sowie auf die sich entwickelnden Routinen zurückzuführen ist." (Übers. d. Red. - im Original: "In laying down the principles of GMP applicable to starting materials, it is necessary to recognise a certain level of flexibility for investigational ATMPs based on a risk based approach (RBA), especially in early phases of clinical trials (phase I and phase I/II), due to the often incomplete knowledge about the product as well as the evolving nature of the routines").

Mehr dazu erfahren sie direkt in den "Questions and answers on the principles of GMP for the manufacturing of starting materials of biological origin used to transfer genetic material for the manufacturing of  ATMPs".

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