Gemeinsamer Ansatz von FDA und EMA für klinische Prüfungen bei seltenen Erkrankungen

Am 3. Juli 2017 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zusammen mit der U.S. Food and Drug Administration (FDA) unter dem Titel "Paediatric Gaucher disease - A strategic collaborative approch from EMA and FDA" einen gemeinsamen Vorschlag veröffentlicht. Die FDA wird dieses Strategiepapier in ein paar Monaten in einem anderen Format veröffentlichen.

Das Dokument, mit dem die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen vereinfacht werden soll, legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung von Arzneimitteln für die Gaucher-Erkrankung. Laut den Behörden können die zugrunde liegenden Grundsätze jedoch auch auf andere Bereiche der Arzneimittelentwicklung für seltene Erkrankungen übertragen werden. Dies ist ein Bereich, in dem typischerweise nur eine begrenzte Anzahl an Patienten für die Teilnahme an Studien zur Verfügung steht. Deshalb behandelt der Vorschlag allgemeine Überlegungen zur Studienpopulation sowie praktische Einzelheiten hinsichtlich des Aufbaus und der Ausführung pädiatrischer Prüfungen von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen und der Anwendung der Extrapolation von Daten über die Wirksamkeit für diese Erkrankungen.

Dies steht auch im Einklang mit dem kürzlich überarbeiteten Leitfaden des International Council for Harmonization (ICH) E11 CLINICAL INVESTIGATION OF MEDICINAL PRODUCTS IN THE PEDIATRIC POPULATION, der sich in seinem Addendum vom August 2016 für die Nutzung eines innovativen Studienaufbaus einsetzt. Die zuständigen Behörden können danach einen innovativen Studienaufbau unterstützen, vorausgesetzt, er ist begründet, wird ordnungsgemäß durchgeführt und wurde vorher mit den Behörden vereinbart.

In dem gemeinsamen Dokument wird eine mehrarmige (multi-arm) Prüfung vorgeschlagen, an der mehrere Unternehmen (multi-company) teilnehmen. EMA und FDA stellen fest, dass dieser Ansatz, im Vergleich zu gesondert kontrollierten Prüfungen, möglicherweise eine Verringerung der Gesamtzahl an Kindern erlaubt, die in Prüfungen aufgenommen werden, da ein einziger Kontrollarm verwendet werden kann, um die Wirkungen von mehr als einem Arzneimittel zu bewerten. Das Dokument deckt unter anderem die folgenden Themen ab:

  • Merkmale des Studienaufbaus (doppelblind, randomisiert, kontrolliert, multizentrisch, etc.);
  • Studienpopulation und Festlegung der Untergruppen; 
  • Anzahl der Studienteilnehmer je pädiatrischer Untergruppe (z. B. Alter, Geschlecht, Schweregrad der Erkrankung oder Phase); 
  • wichtigste Gründe für den Ausschluss aus der Studie oder den Einschluss in die Studie; 
  • Dauer der Studie für die Teilnehmer; 
  • Dosierung, Behandlungsverfahren, Verabreichungsweg; 
  • Kontrollen und Endpunkte mit Zeitpunkten für die Bewertung; 
  • statistischer Plan (SAP), einschließlich der Durchführung der Studie und der Analyse; 
  • Maßnahmen zur Minimierung von Schmerzen und Angst und unabhängige, externe Data Safety Monitoring Boards.

Mit diesem Ansatz sollen Entwickler von Arzneimitteln ermutigt werden:

  • die Extrapolation verfügbarer klinischer Daten besser zu nutzen. Dazu könnte die Nutzung geeigneter Modellierungs- und Simulationstechniken zählen, um auf der Grundlage von klinischen Prüfungen mit Erwachsenen oder anderen pädiatrischen Populationen vorherzusagen, wie das Produkt bei Kindern und Jugendlichen wirken könnte; 
  • die Prüfung der Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln, die von verschiedenen Unternehmen entwickelt wurden, in einer einzigen klinischen Prüfung durchzuführen (sogenannte mehrarmige klinische Prüfungen mit mehreren Unternehmen, multi-arm, multi-company trial).

Es wird empfohlen, dass Entwickler von Arzneimitteln, die diesen neuen Ansatz in ihrem Entwicklungsplan nutzen wollen, entweder bei der EMA oder der FDA gesondert wissenschaftlichen Rat einholen oder eine parallele wissenschaftliche Beratung der beiden Aufsichtsbehörden beantragen.

Die Behörden betonen, dass das Dokument keinen formalen Leitfaden darstellt und dass die dargelegten Grundsätze nur als Vorschläge gesehen werden sollten. Die Einzelheiten sollten nach Gesprächen mit den einzelnen Aufsichtsbehörden so festgelegt werden, wie es sowohl der Arzneimittelhersteller als auch die Aufsichtsbehörde(n) für geeignet und durchführbar halten." Sie fügen hinzu: "Aufgrund von Unterschieden bei den regulatorischen Anforderungen in Europa und den USA, insbesondere in Hinblick auf die Extrapolation der Wirksamkeit von Erwachsenen auf Kinder, sind möglicherweise weitere Prüfungen erforderlich, um einen Antrag auf Zulassung zu stützen.

Darüber hinaus stellt die EMA gerade ein "Reflection Paper" fertig, das einen systematischen Ansatz für eine wissenschaftlich fundierte und verlässliche Extrapolation von Daten zur Unterstützung der Zulassung von Arzneimitteln darstellt. Das Dokument, das wahrscheinlich im vierten Quartal 2017 veröffentlicht werden wird, wird den bereits veröffentlichten gemeinsamen Ansatz ergänzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EMA unter EMAs News and press releases.

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