GDP-Non-Compliance-Report: Keine verantwortliche Person, ordnungsgemäße Lagerung und Vertrieb nicht gewährleistet
Die zuständige deutsche Behörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, hat einen neuen GDP-Non-Compliance-Bericht ausgestellt und in der EudraGMDP-Datenbank veröffentlicht.
In dem Bericht vom 16. April 2025 schreibt die Behörde, dass auf Grundlage der Erkenntnisse einer Inspektion vom 15. April 2025 folgende Art der GDP-Nichtkonformität bei einem Großhändler mit Sitz in Schwerin festgestellt wurde:
- „Der Großhändler kann keine Verantwortliche Person benennen.
- Darüber hinaus gibt es keine geeigneten und ausreichenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausstattungen, um eine ordnungsgemäße Lagerung und Distribution von Arzneimitteln sicherzustellen.
- Die zuständige Behörde war nicht in der Lage, eine Inspektion gemäß § 64 des Arzneimittelgesetzes durchzuführen.“ (Übersetzung d. Red.)
Die Großhandelserlaubnis (Wholesale Distribution Authorisation, WDA) wurde ausgesetzt. Die Aussetzung ist auf zwei Monate befristet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Erlaubnis widerrufen.
Quelle: EudraGMDP Database (Inspection Date: 15 April 2025; Report Number: NC/410.0410/2025). *
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