Die zuständige Behörde der Tschechischen Republik (State Institute for Drug Control) hat einen neuen GDP-Non-Compliance-Report in die EudraGMDP-Datenbank eingepflegt.
Bei einer im November 2020 durchgeführten Inspektion bei einem tschechischen Großhändler wurde festgestellt, dass das Unternehmen die in Artikel 84 der Richtlinie 2001/83/EG genannten GDP-Anforderungen nicht erfüllt. Laut der tschechischen Behörde verfügte das Unternehmen über keine geeigneten und genehmigten Lagereinrichtungen.
Als Konsequenz wurde die Großhandelserlaubnis entzogen.
Quelle: EudraGMDP Database (Report Number: sukls268540/2020)