FDA veröffentlicht neue Draft Guidance zu Elemental Impurities

Die Leitlinie ICH Q3D "Guideline for Elemental Impurities" wurde im Dezember 2014 veröffentlicht und gemäß dem ICH-Stufenverfahren zur Übernahme in den Bestand der Regelwerke der ICH-Regionen Europa, USA und Japan empfohlen (Step 5). Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat diesen Schritt mit der Publikation der Leitlinie "ICH guideline Q3D on elemental impurities" (EMA/CHMP/ICH/353369/2013) im August 2015 vollzogen und als Datum für das Inkrafttreten der Leitlinie Juni 2016 (für neu zuzulassende Arzneimittel) und Dezember 2017 (für bereits zugelassene Arzneimittel) festgesetzt. Die FDA hat die ICH Q3D Guideline im September 2015 übernommen.

Am 30. Juni 2016 erschien nun die FDA Guidance for Industry "Elemental Impurities in Drug Products" als Entwurf und ist für 60 Tage ab Publikationsdatum zur Kommentierung freigegeben.

Die Anforderungen der Guidance gelten für

  • Neuzulassungen von Arzneimitteln (NDA) oder Generika (ANDA) mit und ohne Arzneibuchmonographie
  • Arzneimittel, die nicht über NDA- oder ANDA-Verfahren zugelassen sind wie z.B. nicht verschreibungspflichtige OTC-Produkte mit und ohne Arzneibuchmonographie.

Grundsätzlich sollen monographierte Arzneimittel die Anforderungen der allgemeinen USP-Kapitel <232> und <233> erfüllen. Für folgende Fälle sind jedoch die Bestimmungen von ICH Q3D einzuhalten:

  • Bei nicht monographierten Arzneimitteln,
  • Bei metallischen Verunreinigungen, die nur in ICH Q3D aber nicht in den allgemeinen USP-Kapitel <232> und <233> gelistet sind.

Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für Änderungen an bereits zugelassenen Arzneimitteln, die mit dem Ziel durchgeführt wurden, die Anforderungen der Kapitel <232> und <233>  bzw. ICH Q3D zu erfüllen. Bei monographierten Arzneimitteln muss das Resultat der Änderung die Übereinstimmung mit <232> und <233> sein, Änderungen an nicht monographierten Produkten müssen sich nach den Bestimmungen von ICH Q3D richten.

Die FDA schätzt solche Änderungen generell als risikoarm hinsichtlich negativer Effekte auf Identität, Stärke, Qualität, Reinheit oder Wirksamkeit ein. Daher unterliegen sie nicht dem CBE-Änderungsverfahren, sondern können im Rahmen des jährlichen Qualitätsberichts an die FDA (Annual Report) angezeigt werden.

Das allgemeine USP-Kapitel <232> enthält zwar nur die PDE-Werte von 15 Elementen während ICH Q3D 24 Elemente abdeckt; ansonsten wurden beide Kapitel an ICH Q3D angeglichen und am 1. Dezember 2015 im 2. Ergänzungsband zur USP 38-NF 33 veröffentlicht. Die beiden Kapitel können jedoch erst am 1. Januar 2018 auf alle monographierten Produkte angewendet werden - dem in den General Notices 5.60.30 "Elemental Impurities in USP Drug Products and Dietary Supplements" genannten Datum. Dies entspricht nahezu dem Zeitpunkt, der für die Anwendung von ICH Q3D bzw. der Europäischen Guideline (EMA/CHMP/ICH 353369/2013) festgesetzt ist (Dezember 2017). 

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