FDA schickt Warning Letter an EU-Firma nach Fernbewertung

Wie berichtet, hat die FDA pandemiebedingt ihre Inspektionstätigkeiten eingeschränkt. International wurden so gut wir gar keine Inspektion mehr vor Ort durchgeführt. Allerdings hat die FDA sog. "Remote Interactive Evaluations" durchgeführt. Diese Fernbewertungen entsprechen laut FDA zwar nicht der gesetzlichen Definition einer Inspektion und dienen quasi als Ergänzung zu einer Inspektion, aber nun wurde ein Warning Letter veröffentlicht, der an eine Firma in Polen ging. Und dies geschah nach einer reinen Fernüberprüfung. Laut FDA Dashboard wurde dort nämlich noch nie eine Inspektion vor Ort durchgeführt.

Die Firma stellt rezeptfreie Arzneimittel her (over-the-counter drug products, OTC) und vertreibt eine homöopathische Creme in USA. Die FDA hat im Rahmen der im Warning Letter beschrieben Fernbewertung Unterlagen geprüft, die als Antwort auf ein Ersuchen der Behörde vom Juni 2021 eingereicht wurden.

Im Warning Letter vom März 2022 werden nun "signifikante" cGMP- Verstöße zusammengefasst. So bemängelt die FDA, dass die Creme in den USA vertrieben wird, ohne ausreichende Daten und Dokumente zur Prozessvalidierung vorgelegt zu haben. Zudem belegen die eingereichten Unterlagen nicht, dass das Arzneimittel die auf dem Etikett angegebene Konzentration aufweist. Es besteht hier ein Verdünnungsunterschied von ungefähr 4C oder dem 100.000.000-fachen der Wirkstoffkonzentration, die das homöopathische Arzneimittel laut Etikett haben soll. Des Weiteren gibt es eine Diskrepanz zwischen der im Herstellungsprotokoll der Charge aufgezeichneten Temperatur der Komponenten und dem in den Herstellungsanweisungen angegebenen Temperaturbereich.

Der FDA fehlt auch ein Nachweis, dass mindestens ein Test durchgeführt wird, um die Identität jedes Bestandteils eines Arzneimittels zu überprüfen.

In den zur Überprüfung vorgelegten Chargenprotokollen fehlten "angemessene Angaben zur Produktion", z.B. zur Identität des genutzten Equipments, zur Dauer der Prozessschritte inkl. der Gesamtdauer der Chargenherstellung und zu den Personen, die die Prozessschritte durchgeführt haben. Eine Überprüfung der vorgelegten Analysenzertifikate (COAs) ergab zudem, dass es versäumt wurde, geeignete Spezifikationen für die mikrobiologische Prüfung von festzulegen.

Die FDA empfiehlt nun, einen gemäß 21 CFR 211.34 qualifizierten Berater zu beauftragen, der das Unternehmen bei der Einhaltung der cGMP-Anforderungen unterstützt.

Schlimmer noch als der Warning Letter wiegt der verhängte "Import Alert 66-40". Solange nicht alle Verstöße vollständig behoben sind und die FDA nicht bestätigt hat, dass die cGMP-Vorschriften nun eingehalten werden, kann die FDA Neu-Zulassungen oder Ergänzungen verweigern.

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