FDA Guideline zur Wirkstoff-Freisetzung

Im August 2015  hat die FDA den Entwurf der Guideline zur Prüfung auf Wirkstoff-Freisetzung für schnell-freisetzende Wirkstoffe in festen Darreichungsformen veröffentlicht. Es ist geplant, dass diese Guideline nach Finalisierung einen Teil der bisherigen Guideline vom August 1997 ersetzen wird.

Das Biopharmazeutische Klassifizierungssystem (BCS) unterscheidet 4 verschiedene Klassen von Wirkstoffen in Abhängigkeit von deren Löslichkeit und Permeabilität. Aufgrund dieser Einteilung kann eine Entscheidung getroffen werden, wann Bioverfügbarkeits- oder Bioäquivalenzstudien erforderlich sind, bzw. wann eine erfolgreiche in vitro-in vivo Korrelation (IVIVC) wahrscheinlich ist. Das BCS schlägt vor, dass für bestimmte Arzneimittel, die einen hoch löslichen Wirkstoff enthalten, die Prüfung der Wirkstoff-Freisetzung standardisiert werden kann. Aufgrund ihrer hohen Löslichkeit haben Arzneimittel der BCS Klassen 1 und 3 ein relativ niedriges Risiko bezüglich des Einflusses auf die Wirkstoff-Freisetzung, vorausgesetzt, das in vitro Verhalten einer Substanz entspricht oder übertrifft die vorgegebenen Empfehlungen.

Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden über die neue Guideline nun konkrete Vorgaben gemacht zu den Methoden, die standardmäßig eingesetzt werden können (USP Geräte 1 und 2, mit Festlegung der Rührgeschwindigkeit, des Mediums und der Temperatur). Hierzu werden auch die zulässigen Grenzwerte für die Spezifikationen aufgeführt. Außerdem wird weiterhin auch die Möglichkeit eingeräumt, dass unter bestimmten Bedingungen auch die Prüfung auf Zerfall (Disintegration) als alternative Methode anerkannt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auch im vollständigen FDA Dokument "Dissolution Testing and Specification Criteria for Immediate Release Solid Oral Dosage Forms".

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