Europäische Inspektion deckt schwerwiegende Mängel bei indischem Sterilhersteller auf
Seminarempfehlung

6-8 October 2026
State-of-the-art 100% Visual Inspection
Die kroatische Arzneimittelbehörde HALMED hat im März 2026 im Auftrag der EU zwei Produktionsstätten eines indischen Sterilherstellers inspiziert und schwerwiegende GMP-Mängel festgestellt, die nun in der EudraGMDP-Datenbank abrufbar sind.
Inspiziert wurden zwei Produktionsstätten am Standort Bavla, Ahmedabad. In Unit 1 werden allgemeine flüssige und pulverförmige Injektabilia hergestellt, in Unit 2 Beta-Lactam-Antibiotika wie Penicilline und Cephalosporine, ebenfalls als Pulver zu Injektionszwecken.
Mängel in Unit 1
In der Inspektion von Unit 1 wurden sieben kritische und neun schwerwiegende (major) Mängel festgestellt. Bei den kritischen Mängeln steht ein nicht ausreichend funktionierendes pharmazeutisches Qualitätssystem im Vordergrund: Nach Auffassung der Behörde deckt es die spezifischen Anforderungen der Sterilherstellung nicht ab, u. a. aufgrund unzureichenden Abweichungsmanagements sowie eines nicht wirksam implementierten Risikomanagements. Zudem entsprechen Strömungsvisualisierungen (smoke studies) nicht den beobachteten tatsächlichen Tätigkeiten. Die aseptische Arbeitsweise, einschließlich Training und Verhalten, entspricht außerdem nicht den Anforderungen des EU-GMP-Leitfadens Annex 1. Kritisch bewertet die Behörde weiterhin die nicht zeitnahe und nicht transparente Bereitstellung angeforderter Dokumentation, verbunden mit Bedenken zur Authentizität der Dokumente. Darüber hinaus benennt die Inspektion zahlreiche Defizite in Design und Auslegung von Räumen und Equipment (einschließlich fehlender geeigneter Barrieresysteme). Auch das Fehlen eines validierten Verfahrens zur Prüfung von Ampullen auf Dichtheit (CCIT) wird als kritisch eingestuft. Weitere kritische Mängel betreffen das mangelhafte Design von Anlagen für Dispensieren, Probenahme und Mischen, inadäquate Materialtransferwege sowie unzureichende OOS-Untersuchungen.
Die schwerwiegenden Mängel betreffen u. a. die Sanitär-/Hygienepraxis, Räume und Equipment, Qualifizierung und Validierung, Aseptische Prozesssimulation (Media-Fill), Reinigungsvalidierung und Reinigungspraxis sowie computergestützte Systeme.
Mängel in Unit 2
Die Inspektion von Unit 2 ergab drei kritische und zwölf schwerwiegende Mängel. Laut Behörde minimiert der Hersteller Kontaminationsrisiken aus direkten manuellen Interventionen in der kritischen Zone (Grade A) bei aseptischen Tätigkeiten nicht ausreichend. Direkte Interventionen erfolgen unter RLAF ohne Barrieresystem; zudem sind aseptische Technik und Verhalten der Mitarbeitenden nicht adäquat. Ebenfalls als kritisch erachtet die Behörde, dass die Sterilität von Desinfektionsmitteln und Reinraumkleidung in Grade A/B-Herstellbereichen nicht sichergestellt ist. Ein weiterer kritischer Mangel betrifft auch hier das Qualitätssystem: Die Inspektoren beschreiben, dass Produktionsabweichungen nicht durchgängig gemeldet, bewertet, untersucht und abgeschlossen werden. Mehrere während der Inspektion beobachtete Abweichungen blieben unbearbeitet, bis Inspektoren das Personal darauf hinweisen.
Unter den schwerwiegenden Mängeln finden sich u. a. Kreuzkontaminationsrisiken in der Beta-Lactam-Produktion (u. a. im Zusammenhang mit Materialtransfer in und aus Reinbereichen und dem Design der Produktionslinien). Bemängelt werden außerdem die Contamination Control Strategy (CCS), das Media-Fill-Programm (APS), die Reinheit und Instandhaltung der Herstellbereiche, unzureichendes Gowning und mangelhafte Hygienepraktiken des Personals, die visuelle Inspektion sowie auch hier die Dichtheitsprüfung (CCIT). Auch Qualifizierung und Validierung sowie die computergestützten Systeme werden genannt.
Die Behörde kündigt den Widerruf des GMP-Zertifikats an. Außerdem wird eine Suspendierung von Zulassungen adressiert. Rückrufe bereits freigegebener Chargen sollen dort erwogen werden, wo ein potenzieller Qualitätsmangel eine Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit hat. Schließlich soll - nach finaler Non-Compliance-Erklärung und solange diese besteht - ein Verbot der Einfuhr von diesem Standort erwogen werden.
Die ausführlichen Non-Compliance-Reports sind in der EudraGMDP-Datenbank abrufbar: Unit 1 unter der Referenznummer 184409, Unit 2 unter 184408.



