EU-Verordnungsentwurf für BPA in Lacken und Beschichtungen

Am 23. August 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission den überarbeiteten Verordnungsentwurf "Bisphenol A in varnishes and coatings and plastics intended to come into contact with food," mit Kommentierungsfrist bis 20. September 2017.

Der zuvor angekündigte Entwurf war im März 2016 publiziert worden, mit einer Kommentierungsfrist bis 13. Mai 2016. BPA wird häufig als Ausgangsstoff für die Innenbeschichtungen (Epoxidharze) von Aluminiumtuben und Sprühdosen verwendet. Derzeit werden Lacke und Beschichtungen nicht durch den Geltungsbereich der EU Kunststoff-Verordnung 10/2011 abgedeckt.

Wie bereits berichtet, legt der Verordnungsentwurf ein neues spezifisches Migrationslimit von 0,05 mg/kg Lebensmittel für Bisphenol A (BPA) fest, das aus den Lacken und Beschichtungen, die auf Materialien und Produkte mit Lebensmittelkontakt aufgetragen werden, auf Lebensmittel übergehen darf (aktuell 0,6 mg/kg). Zusätzlich ist keine BPA-Migration aus Kunststoffen und Produkten erlaubt, die mit Säuglings- oder Kleinkindernahrung in Berührung kommen. Es gilt ein Verbot für die Nutzung von BPA bei der Herstellung von Polykarbonat-Babyflaschen auf Grundlage des Vorsorgeprinzips.

Die Verordnung für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt (EU) Nr. 10/2011 soll entsprechend angepasst werden. Die Einhaltung kann gemäß der in Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten Regeln verifiziert werden. Sie sollte in einer schriftlichen Einhaltungserklärung festgehalten werden, welche jene Informationen enthält, die im Annex für den BPA-Verordnungsentwurf vorgegeben sind.

Während sich der Entwurf mit der Verpackung von Lebensmitteln befasst, wirkt er sich indirekt auch auf Verpackungsmaterialien für orale und topische Arzneimittel aus, da diese Verpackungsmaterialien die Lebensmittelverordnungen einhalten müssen (z.B. laut der europäischen Leitlinie für Kunststoffverpackungsmaterialien).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

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