EU-Implementierung von ICH Q12

Die ICH Q12 Guideline "Technical and regulatory considerations for pharmaceutical product lifecycle management" wurde am 20. November 2019 als Step 4-Dokument verabschiedet. Im Anschluss an Step 4 muss das Dokument nun von den einzelnen ICH-Mitglieder-Behörden umgesetzt werden (Step 5). Am 4. März 2020 veröffentlichte die EMA die ICH Q12 Guideline Step 5 und ihre Anhänge - die im Januar 2020 vom CHMP verabschiedet wurden - zusammen mit einer Explanatory Note.

Laut dieser Erläuterung bietet die ICH Q12 Guideline regulatorische Werkzeuge und Anleitungen, die das Management von qualitätsbezogenen Änderungen nach der Zulassung global harmonisieren sollen. Einige ihrer Prinzipien wurden durch den aktuellen EU-Rechtsrahmen für Zulassungsänderungen inspiriert.

Anwendungsbereich der ICH Q12 Guideline

Der Geltungsbereich von ICH Q12 umfasst:

  • Pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) und Produkte (sowohl chemische als auch biologische), die eine Zulassung benötigen,
  • Kombinationsprodukte (Drug - Device Combinations),
  • Analytische Methoden.

Die Guideline findet keine Anwendung auf Änderungen, die zur Anpassung an (geänderte) Arzneibuch-Monographien erforderlich sind.

Grundprinzipien von ICH Q12

Zu den Grundprinzipien von ICH Q12 gehören:

  • Management von CMC-Änderungen nach der Zulassung auf vorhersehbare und effiziente Weise,
  • regulatorische Werkzeuge und Konzepte (z. B. festgelegte Bedingungen (ECs = Established Conditions), Product Lifecycle Management (PLCM)-Dokument, Post-Approval Change Management Protokolle (PACMP)) mit den dazugehörigen Leitlinien,
  • die Demonstration, wie eine verbesserte Produkt- und Prozesskenntnis zu einem präziseren und genaueren Verständnis darüber beitragen kann, welche post-approval Changes eine Änderungsanzeige erfordern,
  • die Hervorhebung eines wirksamen pharmazeutischen Qualitätssicherungssystems (PQS) beim Management von Änderungen und des Zusammenspiels zwischen Zulassung und GMP-Überwachung,
  • strukturierte Ansätze für häufige post-approval CMC-Änderungen und Stabilitätsdatenansätze zur Unterstützung der Bewertung / Klassifizierung von CMC-Änderungen.

ICH Q12 Anhänge

Die beiden Anhänge von ICH Q12 enthalten:

Illustrative Beispiele (Anhang I) für

  • die Identifizierung von ECs für den Herstellungsprozess (chemisches & biologisches Arzneimittel) und für analytische Verfahren,
  • PACMPs,
  • das PLCM-Dokument.

Strukturierte Ansätze für Änderungen der Analyseverfahren (Anhang II)

Welche Vorteile hat die Anwendung von ICH Q12?

Laut ICH sind die potenziellen Vorteile von ICH Q12:

  • Reduzierung unnötiger Kosten- und Zeitbelastungen für die Industrie und die Zulassungsbehörden,
  • Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung, die zu einer geringeren Produktvariabilität und einer höheren Produktionseffizienz führen kann,
  • Milderung von Arzneimittelengpässen im Zusammenhang mit Herstellungs- und Qualitätsproblemen,
  • leichtere Einführung von Innovationen in der Herstellung (und bei analytischen Verfahren).

Implementierung von ICH Q12

Zulassungsinhaber, die die in ICH Q12 beschriebenen Werkzeuge und Konzepte nutzen möchten, sollten öffentlich zugängliche Informationen der Zulassungsbehörden zur Implementierung von ICH Q12 in ihrer Region konsultieren. In diesem Zusammenhang stellt die EMA fest, dass es einige konzeptionelle Unterschiede zwischen der ICH Q12 und dem EU-Rechtsrahmen gibt, die sich darauf auswirken, wie die volle operative und regulatorische Flexibilität, wie sie in der ICH Q12 Guideline beschrieben ist, in der EU umgesetzt werden kann. Die ICH Q12 Guideline bezieht sich auf erforderliche oder notwendige Informationen als ECs. Während dieser Begriff im EU-Änderungsrechtsrahmen derzeit nicht existiert, spiegeln die ECs Informationen und Qualitätsmerkmale wider, die einer Änderungsanzeige unterliegen, wie sie in der EU-Variations Regulation und den zugehörigen EU-Richtlinien (z. B. zur "Classification") beschrieben sind.

Allerdings werden die ECs (und die zugehörigen Meldekategorien) und das PLCM-Dokument derzeit nicht als kompatibel mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen für Änderungen angesehen:

  • Die Definition der ECs und ihrer Meldekategorien muss den Anforderungen der geltenden EU-Variations Regulation und der zugehörigen EU-Richtlinien entsprechen,
  • Falls ein PLCM-Dokument vorgelegt wird, kann es derzeit in der EU nicht berücksichtigt werden, da es im EU-Rechtsrahmen nicht erwähnt wird.

Darüber hinaus erfordern die beiden Themen "PQS & Änderungsmanagement" und "Zusammenspiel zwischen Zulassung und GMP-Inspektion" eine zusätzliche Klärung bezüglich des Nachweises und der Bewertung der Wirksamkeit des PQS und der Kommunikation zwischen den jeweiligen Behörden während der Implementierung der ICH Q12 Guideline.

Laut der EMA ist es wichtig zu beachten, dass der geltende rechtliche Rahmen immer Vorrang vor technischen und wissenschaftlichen Richtlinien hat. Die Instrumente und Konzepte von ICH Q12, die derzeit im EU-Rechtsrahmen nicht vorgesehen sind, sollen jedoch bei der Überprüfung dieses Rahmens berücksichtigt werden. In der Zwischenzeit wird die Europäische Kommission zusammen mit der EMA und den zuständigen nationalen Behörden weiterhin an der Umsetzung der ICH Q12 Guideline innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens arbeiten.

Weitere Einzelheiten zur Implementierung von ICH Q12 in der EU finden Sie in der Mitteilung über die Umsetzung von ICH Q12 in der EU.

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