EU berichtigt Medizinprodukte-Verordnung (MDR)

EU-Verordnungen haben nach ihrem Gültigwerden eine unmittelbare Anwendung in den EU-Mitgliedsstaaten. Das gilt so auch für die Medizinprodukte-Verordnung 2017/745, die am 21. Mai 2021 gütig wurde. EU-Verordnungen (und auch Richtlinien) werden vom Ausgangstext in die jeweiligen Landessprachen übersetzt.  Was passiert aber, wenn sich in den Übersetzungen Fehler eingeschlichen haben? Diese werden korrigiert - und zwar mit einer Berichtigung. Und genau dieser Fall trat auch bei der Medizinprodukte-Verordnung ein. Es waren in der deutschen Übersetzung Fehler enthalten, die nun mit einer Berichtigung korrigiert wurde. Die meisten Fehler waren Übersetzungsfehler und fehlerhafte Artikelnummern.

Sie finden die Korrekturen zum Text der ursprünglichen Medizinprodukte-Verordnung in der Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.

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