Ethanol - ein wichtiger Wirkstoff zur Desinfektion?

In den vergangenen Jahren hatte die Biozidverordnung in Europa für eine ganze Reihe von Umbrüchen in der Desinfektionsmittellandschaft geführt. Die Hersteller von entsprechenden Wirkstoffen und Rezepturen sind heute verpflichtet, Ihre Produkte in der EU entsprechend zuzulassen. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Herstellung, Kennzeichnung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die dazu dienen, Menschen, Tiere, Materialien oder Produkte vor schädlichen Organismen - wie Parasiten oder Bakterien - zu schützen. Die Vorlage wurde am 22. Mai 2012 vom Europäischen Parlament und vom Rat in Brüssel angenommen und trat am 17. Juli 2012 in Kraft. Für alle Biozidprodukte muss künftig eine Zulassung beantragt werden, selbst dann, wenn diese Produkte schon seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Für eine vereinfachte Zulassung kommen gem. Art 25 in Verbindung mit Anhang I lediglich 19 einfache Chemikalien darunter. Nicht einmal Alkohol, Wasserstoffperoxid oder Isopropanol sind im Anhang I der Liste aufgeführt.

Das führt zu interessanten Entwicklungen und Diskussionen. So ist die  Zulassung von Ethanol seit 2007 in der Prüfung, aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Aufnahme von Alkohol aus Händedesinfektionsmitteln auf Ethanolbasis (EBHR). Dabei geht es um die Frage, ob  Ethanol von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden könnte. Das ist aus zweierlei Gründen ein wenig kurios. Zum einen ist Ethanol speziell bei unbehüllten Viren als Desinfektionsmittel zur Infektionsprävention deutlich wirksamer als die verwandten Propanole, zum anderen ist Ethanol die Basis aller alkoholischen Getränke und wird weltweit von Menschen in nicht unerheblichen Mengen konsumiert, wobei einige Rumsorten dabei 60%, in einem Falle sogar 80% erreichen. Also durchaus vergleichbar mit den Konzentrationen bei der Anwendung in der Infektionsprävention.

Eine Task Force des WHO-Kollaborationszentrum für Patientensicherheit, der  Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des Robert Koch-Instituts haben sich jetzt mit der Frage befasst, ob Ethanol als Mittel zur Infektionsprävention verzichtbar wäre. dafür wurde evaluiert, ob Ethanol toxikologisch unkritisch und aufgrund seiner einzigartigen Aktivität gegen unbehüllte Viren und dem daraus resultierenden Mangel an Alternativen für die Antisepsis der Hände unverzichtbar ist. Analysiert wurde:

  • Die Wirksamkeit von Ethanol in der Händehygiene, der Nachweis von Ethanol auf Blut-/Gewebeebene durch Händehygiene im Gesundheitswesen
  • Der Nachweis der Toxizität verschiedener Ethanolkonzentrationen auf Blut-/Gewebeeben
  • Die Nicht-Vergleichbarkeit mit Alkoholkonsum und industrieller Belastung.

Sie kommen zu dem Schluss, dass:

"Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass EBHRs bei der Abtötung unbehüllter Viren sehr wirksam sind, während 1-Propanol und 2-Propanol unbehüllte Viren, die ein erhebliches Infektionsrisiko darstellen, nicht abtöten. Das bei der Handhygiene über die Haut aufgenommene Ethanol ist vergleichbar mit dem Konsum von Getränken mit verstecktem Ethanolgehalt (< 0,5 % v/v), wie Apfelsaft oder Kefir. Es besteht kein Risiko der Karzinogenität, Mutagenität oder Reprotoxizität bei wiederholter Anwendung von EBHR. Daher empfiehlt die WHO-Taskforce nachdrücklich, Ethanol als wesentlichen Bestandteil von Einreibemitteln für die Gesundheitserhaltung bzw. Infektionsprävention beizubehalten."

Weitere Details dazu finden Sie in der entsprechenden Publikation der Task Foce in BMC (BioMedCentral): "Ethanol is indispensable for virucidal hand antisepsis: memorandum from the alcohol-based hand rub (ABHR) Task Force, WHO Collaborating Centre on Patient Safety, and the Commission for Hospital Hygiene and Infection Prevention (KRINKO), Robert Koch Institute, Berlin, Germany".

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