EPRS veröffentlicht Briefing-Dokument zum Thema PFAS
Der European Parliamentary Research Service (EPRS), der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments, hat am 14. Juli 2026 ein umfassendes Briefing zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Das Dokument soll Abgeordneten als fachliche Grundlage für anstehende politische Entscheidungen zur PFAS-Regulierung dienen und bündelt den Stand von Wissenschaft, Regulierung und Verfahren.
Stand der Evidenz (EPRS-Einordnung)
PFAS sind aufgrund ihrer stabilen Kohlenstoff-Fluor-Bindungen schwer abbaubar („Ewigkeitschemikalien“) und wurden weltweit u. a. in Böden, Gewässern, Lebensmitteln, Wildtieren sowie beim Menschen nachgewiesen.
Für einzelne PFAS werden Hinweise auf Zusammenhänge mit bestimmten Krebsarten, Leber- und Schilddrüsenerkrankungen, Beeinträchtigungen des Immunsystems sowie reproduktionstoxischen Wirkungen diskutiert. Gleichzeitig wird betont, dass für den überwiegenden Teil der mehr als 10.000 bekannten PFAS bislang nur wenige toxikologische Daten verfügbar sind.
Status im EU-Verfahren (ECHA)
Der 2023 eingereichte Beschränkungsvorschlag (DE, DK, NL, NO, SE) würde Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von PFAS grundsätzlich untersagen, sieht aber Übergangsfristen und sektorbezogene Ausnahmen für Anwendungen vor, bei denen derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind. Der EPRS erläutert zudem den Verfahrensstand bei der ECHA: Die RAC-Stellungnahme wurde am 03. März 2026 verabschiedet; der SEAC hat sich am 10. März 2026 auf einen Stellungnahme-Entwurf geeinigt, die finale SEAC-Stellungnahme wird Ende 2026 erwartet.
Anschließend wird die Europäische Kommission einen konkreten Regulierungsvorschlag für die weiteren Beratungen vorlegen. Besonders relevant für die Industrie sind die Hinweise zu kritischen/essenziellen Anwendungen: Ausnahmen für strategisch wichtige Bereiche (u. a. Medizinprodukte, Arzneimittel) sollen geprüft werden, wenn Alternativen fehlen – gekoppelt an strenge Vorgaben zur Emissionsminderung und zum PFAS-Management.
Das Briefing macht die zentrale Zielkonflikt-Lage deutlich:
- Risikoreduktion für Umwelt und Gesundheit durch weitreichende Beschränkung
- gleichzeitige Sicherung kritischer Anwendungen und Berücksichtigung strategischer Industriezweige




