EMA veröffentlicht Leitlinien-Entwurf zur Validierung von biotechnologischen Produkten

In der GMP-News vom 14. Juni 2011 hatten wir über ein Concept-Paper der EMA zur Prozessvalidierung biotechnologisch gefertigter Proteinwirkstoffe berichtet. Die EMA sah damals die Notwendigkeit für eine eigenständige Leitlinie zu diesem Thema, da trotz ICH-harmonisierter Dokumente Spezifika zur Validierung von biotechnologisch gefertigten Produkten fehlen. Nun liegt ein Entwurf vor.  

Etwas "sperrig" hat das 11-seitige Dokument den Titel "Guideline on process validation for the manufacture of biotechnology-derived active substances and data to be provided in the regulatory submission".

Neben dem Inhaltsverzeichnis, einer  Zusammenfassung, Definitionen und Referenzen ist das Dokument in 6 Kapitel unterteilt:

1. Einführung
2. Anwendungsbereich
3. Rechtsgrundlage
4. Prozess -Entwicklung
5. Prozessvalidierung
5.1. Prozess-Bewertung
5.2. Prozess-Verifizierung
5.3. Weiterführende  Prozess-Verifizierung
6. Zu betrachtende Aspekte innerhalb einer  Prozessvalidierung
6.1. Upstream Prozess
6.2. Downstream Prozess
6.3. Produktion an mehreren Produktionsstätten

Der Entwurf ist das zweite Validierungsdokument innerhalb kurzer Zeit, das die EMA veröffentlicht. Erst Ende Februar hat die EMA das finale Dokument einer Revision ihrer "alten" Note for Guidance" veröffentlicht. Der neue Titel dieser "allgemeinen" Prozessvalidierungs-Leitlinie für Zulassungszwecke lautet: Guideline on Process Validation for finished products - information and data to be provided in regulatory submissions. Der Entwurf zur Prozessvalidierung von biotechnologisch gefertigten Wirkstoffen beschreibt die notwendigen Daten, die für die Zulassung  oder Änderung  einer  Zulassung (Variation) zur Validierung von biotechnologisch gefertigten Proteinen einzureichen sind, die als Wirkstoffe  zur Fertigung von Arzneimitteln eingesetzt werden. Zur Prozessvalidierung kann ein traditioneller Ansatz, ein "moderner" (enhanced) Ansatz oder eine Mischung aus beiden gewählt werden.

Wertender Kommentar
Der Entwurf erwähnt explizit, dass die Prozessentwicklung nicht Teil der Prozessvalidierung ist, von einem Prozessvalidierungs-Lebenszyklus wird nicht gesprochen. In der Einleitung der allgemeinen EMA Leitlinie zur Prozessvalidierung wird hingegen darauf hingewiesen, dass Prozessvalidierung einen Life-Cycle-Approach beinhalten sollte, der die Prozess- und Produktentwicklung, die Validierung des kommerziellen Prozesses und das Aufrechterhalten des Prozesses verbindet. Bei der FDA ist die Prozessentwicklung als Teil 1 (Prozess-Design) ihres Validierungs-Lebenszyklus elementarer Bestandteil der Prozessvalidierung. Überraschend ist die Aufteilung der (traditionellen) Prozessvalidierung in zwei Validierungsteil-Stufen: Prozess-Bewertung und Prozess-Verifizierung. Das kennt man so weder von der allgemeinen EMA Prozessvalidierungs-Leitlinie, noch von der der FDA. Wenig wird über den "enhanced approach" ausgesagt, noch weniger zum Thema Design Space, quasi nichts über die Mischung des traditionellen und "mordenen" Prozessvalidierungs-Ansatzes. Eine Anzahl an zu absolvierenden Validierungsläufen wird nicht genannt. Lediglich Kriterien, die bei der Begründung der Anzahl an Validierungsläufen berücksichtigt werden sollen, werden exemplarisch genannt. Die unter Punkt 6 zu betrachtenden Punkte in einer Prozessvalidierung sind teilweise interessant detailliert. Das wird der Industrie sicherlich helfen. Ein Begriff ohne Bezug zum Dokument in den Definitionen (high impact modell) kann problemlos in der finalen Version entfallen. Alles in allem wäre eine engere Abstimmung mit der "allgemeinen" EMA Prozessvalidierungs-Leitlinie wünschenswert.

Der Entwurf kann bis Ende Oktober kommentiert werden. Sie finden das Dokument hier. Eine Detailanalyse können Sie im nächsten Newsletter lesen.

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