EMA veröffentlicht finalisierte Prozessvalidierungsleitlinie für Biotech-Produkte

Vor ungefähr zwei Jahren hat die EMA den Entwurf einer Leitlinie zur Prozessvalidierung für die Herstellung von Biotech-Produkten herausgegeben. Nun wurde die finale Leitlinie mit dem Titel "Guideline on process validation for the manufacture of biotechnology-derived active substances and data to be provided in the regulatory submission" veröffentlicht. 

Das Ziel der Leitlinie ist es, Hilfestellung bzgl. der im Rahmen einer Zulassung einzureichenden Daten zu geben, die zeigen, dass der Herstellungsprozess für Wirkstoffe in einem validierten Zustand ist. Der Fokus der Leitlinie liegt auf rekombinanten Proteinen und Polypeptiden, ihren Derivaten und Produkten, von denen sie Bestandteile sind (z.B. Konjugaten). Aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze auch auf Impfstoffe, Plasmaderivate oder auch auf andere biologischen Produkte angewendet werden könnten.

Prozessvalidierung wird als Lebenszyklus gesehen, vergleichbar mit dem  Annex 15 zum EU GMP-Leitfadenund mit  EMAs Prozessvalidierungsleitlinie für Fertigprodukte. Ebenfalls vergleichbar zum Annex 15 und der genannten EMA-Leitlinie bietet diese Leitlinie einen traditionellen bzw. erweiterten ("enhanced") Ansatz (mit Hinweis auf ICH Q11) für die Prozessvalidierung. Eine Kombination beider Ansätze ist ebenfalls möglich. Auch dieser "hybride" Ansatz steht im Einklang mit den anderen europäischen Prozessvalidierungsleitlinien. 

Prozessvalidierung ist in zwei Teile unterteilt:

  • Prozesscharakterisierung, wo der kommerzielle Herstellungsprozesses festgelegt wird und
  • Prozessverifizierung, basierend auf durchgeführten Prozessbewertungs-Studien, die zeigen, dass der finale Herstellungsprozess etabliert ist.

Prozesscharakterisierung wiederum ist ebenfalls in zwei Teile unterteilt:

  • Prozessentwicklung, die Studien beinhaltet, die zur Erreichung eines möglichen Designs für einen zukünftigen Herstellungsprozess dienen und
  • Prozessbewertung, die Studien im Kleinmaßstab und/oder kommerziellem Umfang beinhalten, die zeigen, dass der komplette Herstellungsprozess angemessen konzipiert wurde, um alle Arbeitsbereiche des Herstellungsprozesses zu berücksichtigen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nach erfolgreicher Prozessvalidierung die Produktqualität und Prozessleistung durch Routinekontrollen aufrechterhalten werden müssen. Diese fortgeführte Prozessverifizierung ist normalerweise kein Teil der Zulassungsunterlagen - ausgenommen bei z. B. Nischenprodukten, die zur Zeit des Zulassungsantrags nicht vollständig validiert werden konnten.

In der Leitlinie wird keine Anzahl an Validierungsläufen genannt und eine begleitende Validierung sollte nur in Ausnahmefällen (z.B. wird medizinischer Bedarf erwähnt) und nach Rücksprache mit den regulatoriischen Behörden berücksichtigt werden.

Fazit: Die Leitlinie richtet sich primär an die Zulassungsdokumentation. Aber es gibt Schnittstellen zu GMP. Auffällig ist die ihr eigene Terminologie für Prozessvalidierung mit der Zweiteilung in Prozesscharakterisierung und Prozessverifizierung.

Genaueres finden Sie auch in der "Guideline on process validation for the manufacture of biotechnology-derived active substances and data to be provided in the regulatory submission". Am 1. November 2016 tritt die Leitlinie in Kraft.

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