EMA veröffentlicht finale Leitlinien zu Qualität und Spezifikationen für pflanzliche Arzneimittel

Wie bereits angekündigt, hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die finalen Leitlinien (Revision 3) zu Qualität und Spezifikationen für pflanzliche Arzneimittel (Herbal Medicinal Products = HMPs) veröffentlicht. Unter anderem soll eine schriftliche GACP-Bestätigung für den pflanzlichen Ausgangsstoff vorgelegt werden. Darüber hinaus hat das HMPC der EMA kürzlich ein Konzeptpapier zur Überarbeitung der GACP-Leitlinie veröffentlicht. Die Frist für Kommentare endet am 1. Juni 2022.

Schriftliche GACP-Bestätigung für den pflanzlichen Ausgangsstoff

Die Qualitätsleitlinie enthält unter Abschnitt 5.1.1. Control of herbal substances u. a. folgende Bestimmungen:

  • Für jeden pflanzlichen Ausgangsstoff muss eine umfassende Spezifikation vorgelegt werden. 
  • Informationen über den Anbau-/ Sammelort, den Erntezeitpunkt und die Wachstumsstadien, die Behandlung während des Wachstums mit Pestiziden etc. sowie die Trocknungs- und Lagerungsbedingungen sollten enthalten sein.
  • Die Herkunft sollte zumindest auf Länderebene angegeben werden.
  • Ein angemessenes Qualitätssicherungssystem (QS) für die Sammlung und / oder den Anbau, die Ernte und die Erstverarbeitung gemäß GACP.
  • Eine schriftliche GACP-Bestätigung (im Entwurf für die Revision 3 wurde die Formulierung "schriftliche GACP-Erklärung" verwendet) sollte je nach Fall vom Lieferanten des pflanzlichen Ausgangsstoffs, vom Hersteller des Wirkstoffs oder des HMPs vorgelegt werden.
  • Wenn eine Monographie für einen pflanzlichen Ausgangssstoff im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) existiert, sollte der pflanzliche Ausgangsstoff mit dieser Monographie übereinstimmen.

Im allgemeinen müssen pflanzliche Ausgangsstoffe, sofern nicht anders festgelegt, auf mikrobiologische Qualität, Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A), Pestizidrückstände und Begasungsmittel, Schwermetalle und mögliche Verunreinigungen (einschließlich Schwermetalle, die nicht in der Ph. Eur.-Monographie "Pflanzliche Drogen" aufgeführt sind, und Verunreinigungen in der spezifischen Umgebung), Fremde Bestandteile und Verfälschungen usw. geprüft werden.

Pflanzliche Arzneimittel (HMPs)

Die Prüfungen des Fertigarzneimittels sollten (unter anderem) umfassen:

  • Die qualitative und quantitative Bestimmung der Wirkstoffe.
  • Die charakteristischen Eigenschaften der Darreichungsform und des gesamten Fertigarzneimittels, einschließlich der Verpackung und der für die Anwendung des Produkts verwendeten Medizinprodukte (z. B. Verdampfer).
  • Chromatographischer Fingerabdruck.
  • Die in den Ph. Eur. Kapiteln 5.1.4 / 5.1.8 (je nach Darreichungsform / Art der Anwendung) genannten Kriterien für die mikrobiologische Qualität (sofern nicht anders festgelegt).

Interessanterweise sollten für elementare Verunreinigungen die Grundsätze von ICH Q3D für das Fertigprodukt angewendet werden (HMPs fallen normalerweise nicht in den Anwendungsbereich von ICH Q3D). Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, zu begründen, in welchem Stadium die Prüfung auf Verunreinigungen stattfindet (d. h. pflanzliche Droge, Zubereitung aus der pflanzlichen Droge (z. B. Extrakt), finales HMP). In jedem Fall sollten die gewählten Akzeptanzkriterien begründet werden, und die durchzuführenden Kontrollen sollten die geltenden Aufnahmehöchstmengen und die Dosierung des HMPs berücksichtigen.

Ausführlichere Informationen sind in den EMA-Leitlinien zur Qualität von pflanzlichen Arzneimitteln/traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln und zu Spezifikationen: Prüfverfahren und Akzeptanzkriterien für pflanzliche Stoffe, pflanzliche Zubereitungen und pflanzliche Arzneimittel/traditionelle pflanzliche Arzneimittel enthalten.

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