Einsatz von Stickstoff in der Pharma-Produktion

Stickstoff wird in vielen Fällen produktberührend eingesetzt und ist demnach per Definition qualitätsrelevant, insbesondere natürlich bei der Herstellung steriler Produkte. Dennoch ist Stickstoff im Vergleich zum flüssigen Medium Pharmawasser viel weniger genau spezifiziert. Die Parameter und Grenzwerte müssen vom Anwender selbst festgelegt werden.

Als erste Anlaufstelle gelten wie beim Medium Pharmawasser als erstes die Arzneibücher. Für Stickstoff finden sich zwei Monographien im Europäischen Arzneibuch: ‚Stickstoff medizinisch' und ‚Stickstoff sauerstoffarm'. Ersterer ist wie der Name schon sagt, für den medizinischen Einsatz z.B. im Krankenhaus. Letzterer kann z.B. für die Inertisierung von sauerstoff-empfindlichen Arzneimitteln genutzt werden. Allerdings sucht man hier vergeblich nach wesentlichen Parametern wie Wassergehalt, Öl oder Partikeln. Allein die Vorgabe Reinheit 99,5% für den sauerstoffarmen Stickstoff erscheint für die vielen Anwendungen unzureichend - da die anderen 0,5% theoretisch - je nach Herstellverfahren, Lagerung und Verteilung - auch aus Wasser, Öl etc. bestehen könnten. Interessant ist diese Stickstoffgüte aber beim Einsatz von Stickstoff-Generatoren (Molekularsieb-Technik), die für viele Anwendungsfälle eine geeignete Alternative zu den bekannten Druckgas-Flaschen sein kann.

Wie auch bei Druckluft (siehe auch Anforderungen an Druckluft in der Arzneimittel-Herstellung) muss der pharmazeutische Anwender seine Anforderungen je nach Einsatz und Produktrisiko selbst festlegen. Auch hier kann die ISO 8573-1 aus dem Jahr 2010 eine gute Hilfestellung sein. Eine Spezifizierung gemäß Klasse 2 ist meist sinnvoll. Auch hier müssen Partikel > 5 µm ausgenommen werden. Mikrobiologische Grenzwerte können analog der Reinheits-Klasse, in der der Stickstoff eingesetzt wird, festgelegt werden.

Stickstoff kann abschließend als Hilfsstoff gesehen werden, auch wenn dieser im Gegensatz zu klassischen Hilfsstoffen wie Lactose in der Tablettierung nicht in nennenswerten Mengen im Produkt verbleibt. Somit kann man zur Risikoabschätzung die EG Leitlinie 2015/C 95/02 heranziehen, was die Punkte Verunreinigungspotential oder den Qualifizierungsumfang angeht.

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