EFSA legt Sicherheitsgrenzwert für Cannabidiol (CBD) fest
Seminarempfehlung

19/20 May 2026
All relevant GMP/GACP aspects for Medical Cannabis
Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSA) haben einen vorläufigen sicheren Verzehrgrenzwert für Erwachsene für Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel festgelegt. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass CBD als neuartiges Lebensmittel eingeordnet werden kann, sofern es die Bedingungen der EU-Rechtsvorschriften für neuartige Lebensmittel ("Novel Food") erfüllt.
Vorläufiger sicherer Grenzwert
In einer aktualisierten Stellungnahme hat das Expertengremium der EFSA einen vorläufigen sicheren Verzehrgrenzwert (provisional safe intake level) für CBD von etwa 2 mg/Tag für einen 70 kg schweren Erwachsenen festgelegt. Dieser Wert beinhaltet einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor - oder Unsicherheitsfaktor -, um die Gesundheit trotz Unsicherheiten in den verfügbaren Daten zu schützen. Die vorläufige sichere Aufnahmemenge gilt ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel, die CBD mit einer Reinheit von mindestens 98 % enthalten, frei von Nanopartikeln sind und bei denen der Herstellungsprozess als sicher gilt und Genotoxizität ausgeschlossen wurde.
Für Personen unter 25 Jahren, schwangere und stillende Frauen sowie Personen, die Medikamente einnehmen, kamen die Wissenschaftler der EFSA zu dem Schluss, dass die Sicherheit von CBD nicht nachgewiesen werden kann. Die EFSA wird jedoch die Risikobewertung jedes Antrags auf Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Daten fortsetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EFSA.



