Dänemark stellt weitere Leitlinien für medizinisches Cannabis zur Verfügung

Nach der Verlängerung des Pilotprogramms für medizinisches Cannabis hat die dänische Arzneimittelbehörde (Danish Medicines Agency, DMA) einen neuen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, die Cannabisprodukte in das dänische Pilotprogramm aufnehmen lassen möchten. Die Verlängerung des Pilotprogramms ist im Januar 2022 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat die DMA nun einen Leitfaden für Cannabisprodukte erstellt, die aus in Dänemark angebautem Cannabis hergestellt werden. Der Leitfaden beschreibt unter anderem das Antragsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen. 

Auf der Grundlage des neuen Leitfadens - und der bei der Agentur eingegangenen Rückmeldungen - hat die DMA auch die Antragsformulare aktualisiert, die Antragsteller verwenden müssen, wenn sie Cannabisprodukte in das Pilotprogramm aufnehmen wollen. Es sind zwei Antragsformulare vorgesehen:

GMP-Anforderungen für die Herstellung von Cannabisprodukten aus dänischer Produktion

Es ist eine Kopie einer gültigen Erlaubnis für die Herstellung (und Freigabe) von Cannabisprodukten erforderlich. Eine "gültige Erlaubnis" ist eine von der DMA erteilte Genehmigung, die die spezifischen Tätigkeiten und Produktarten (z. B. pflanzliche Droge, pflanzliche Zubereitung, Bulkware und Endprodukt) abdeckt. Die Zulassung muss so lange gültig sein, bis der Antrag abgeschlossen ist. Wenn die Herstellungserlaubnis abläuft, während der Antrag bearbeitet wird, muss die Erlaubnis erneuert und neu eingereicht werden. Alle beteiligten Hersteller (einschließlich Bestrahlungseinrichtungen) und Analyselaboratorien müssen angegeben werden. Als Nachweis für jedes Labor muss entweder eine Kopie einer gültigen Erlaubnis für die Herstellung von Cannabisprodukten oder eine Kopie einer Herstellungserlaubnis nach dem dänischen Arzneimittelgesetz oder eine Kopie einer ausländischen Genehmigung, die einer Herstellungserlaubnis gleichwertig ist, beigefügt werden.

Qualität, Stabilität und Lagerung

Es müssen Unterlagen über die Qualität jeder Produktstufe (z. B. pflanzliche Droge, Wirkstoffe, Bulkware und Endprodukt) vorgelegt werden. Enthält das Cannabis-Endprodukt mehrere verschiedene Wirkstoffe (z. B. verschiedene Extrakte), muss für jeden Wirkstoff eine separate Dokumentation vorgelegt werden. Wenn bei der Herstellung des Endprodukts ein Cannabis-Bulkprodukt hergestellt wird, das getestet, gelagert und/oder möglicherweise weiterverkauft wird, bevor es in das Endprodukt eingearbeitet wird, müssen auch für das Cannabis-Bulkprodukt Unterlagen vorgelegt werden. In den besonderen Fällen, in denen entweder für eine pflanzliche Droge, eine pflanzliche Zubereitung, eine Cannabis-Bulkware oder ein Endprodukt mehr als ein Hersteller für den betreffenden Produktschritt involviert werden soll, ist für jeden Hersteller und für jede Produktstufe eine separate Dokumentation zu erstellen (z. B. Analysenzertifikate für die pflanzliche Droge, Analysenzertifikate für das Endprodukt). Die Dokumentation muss pharmazeutische, chemische und mikrobiologische Aspekte abdecken und eine insgesamt zufriedenstellende Qualität des Produkts, die den Spezifikationen entspricht, sowie die Homogenität innerhalb einer Charge und von Charge zu Charge gewährleisten.

Es wird erwartet, dass das Cannabisprodukt vor der Verwendung den Spezifikationen entspricht. Daher sind die Lagerungsbedingungen des Produkts anzugeben. Die Stabilitätsprüfung der pflanzlichen Droge (d. h. der getrockneten Cannabisblüten) ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen die pflanzliche Droge selbst der Wirkstoff ist (d. h. die pflanzliche Droge ist nicht das Ausgangsmaterial für die Herstellung z. B. eines Extrakts, sondern wird stattdessen als "Rezeptur-Arzneimittel" verwendet) und in denen die pflanzliche Droge vor dem Gebrauch gelagert wird. Die Stabilitätsprüfung wird in Übereinstimmung mit der EMA-Leitlinie für Stabilitätsprüfungen durchgeführt: Stability Testing of Existing Active Substances and Related Finished Products. Zusätzlich zur Prüfung der stabilitätsindizierenden Parameter sind Fingerprint-Chromatogramme (z. B. HPLC, UHPLC oder DC) und die Bewertungen des Antragstellers zu diesen zu ergänzen, um eine Gesamtbeurteilung etwaiger Veränderungen des analytisch-chemischen Profils und damit des Abbauprofils zu erhalten. Die Ergebnisse der Haltbarkeitsprüfung können, falls gewünscht, zur Festlegung eines Re-Test-Datums und der Lagerungsbedingungen für den Extrakt (Wirkstoff) verwendet werden. Andernfalls wird erwartet, dass eine bestimmte Extraktcharge unmittelbar vor der Verwendung bei der Herstellung einer Endproduktcharge erneut geprüft wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Neue Leitlinien für das Pilotprogramm für Cannabisprodukte, die auf der Website der Behörde veröffentlicht wurden.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.