Covid-19-Impfstoffe - Inspektionen unter Notfallzulassungen in der USA

In Bezug auf die Zulassung von Covid-19 Impfstoffen war die Vorgehensweise der jeweiligen Länderbehörden unterschiedlich. Während in der Europäischen Union ein "Rolling Review" und die bedingte Zulassung als Mittel der Wahl die Zulassung von neuen Impfstoffen beschleunigten, wählten andere Länder, z.B. die USA den Weg der Notfallzulassung. Rolling Review ist keine Notzulassung, sondern arbeitet mit Priorisierung und beschleunigten Abläufen. Normalerweise reicht eine Firma ihren Zulassungsantrag erst ein, wenn das komplette Zulassungsdossier fertig vorliegt, alle Studien fertig sind, der Herstellungsprozess auf festen Beinen steht und die Zulassungsreife erreicht ist. Bei den COVID-Impfstoffen gibt es einen sogenannten „Rolling Review“. Die Firmen können also – bevor sie die eigentliche Zulassung beantragen – schubweise schon einreichen, was bereits fertig ist, und die Behörde hat diese Teile bereits begutachtet, bewertet und eventuelle Mängel identifiziert, bevor das nächste Datenpaket der Firma anrollt. Durch diese „Parallelarbeit“ spart man eine große Menge an Zeit. Diese Einreichungen wurden zusätzlich ebenfalls zeitlich priorisiert, durften sich also überall „vordrängen“. Eine bedingte Zulassung ist in der EU gesetzlich geregelt und bedeutet, dass noch Daten ausständig sind, deren Einreichung verpflichtend ist, da die Zulassung ansonsten erlischt. Es muss aber schon für die initiale Zulassung eine gründliche gutachterliche Überprüfung von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit möglich sein, und dies wird im gleichen Rahmen wie sonst auch durchgeführt. Die COVID-Impfstoffe unterliegen zudem einer besonderen Überwachung – anstatt wie sonst bei neuen Produkten alle sechs Monate müssen die Firmen hier monatlich aktualisierte Sicherheitsberichte vorlegen. Die klinischen Zulassungsstudien müssen für weitere zwei Jahre fortgeführt werden.

Die bedingte Zulassung ist nicht dasselbe wie eine sogenannte Notfallzulassung, wie sie für die COVID-Impfstoffe z.B. in den USA und England erteilt wurde. In den USA hatte die FDA den Weg der Notfallzulassung gewählt. Dazu wurde ein eigens dafür gültiger Leitfaden "Emergency Use Authorisation for Vaccines to Prevent COVID-19" geschaffen, um die Qualität und Sicherheit in größtmöglichem Maß zu gewährleisten. Bei der ersten Notfallzulassung im Dezember 2020 nahm die FDA zu diesem Vorgehen auch ausführlich Stellung (siehe "FDA Takes Key Action in Fight Against COVID-19 By Issuing Emergency Use Authorisation for First COVID-19 Vaccine").

Der GAO Report

Aber auch solche Maßnahmen und die damit verbundenen Vorgehensweisen unterliegen einer zusätzlichen Begutachtung bzw. Überwachung. In den USA ist eine solche Institution das GAO, das Government Accountability Office. Das ist der Rechnungshof, der als überparteiliches Untersuchungsorgan dem Kongress der Vereinigten Staaten unterstellt ist. Dieser veröffentlichte in seinen Reports unter anderem auch Daten der FDA zu "Oversight of COVID-19 Vaccine Manufacturing Quality", welche Aufschluß geben, inwieweit im Rahmen der Notfallzulassungen auf die üblichen Inspektionsrhythmen verzichtet wurde, davor bereits Daten über die herstellenden Standorte vorlagen und an welchen Stellen Inspektionen erfolgten. So lagen der FDA seit Oktober 2011 für 14 der 18 Produktionsstätten für die drei Impfstoffe - hergestellt von Pfizer, Moderna und Janssen - von insgesamt 90 Inspektionen Daten vor. "Bei allen bis auf einen dieser 14 Betriebe lag die letzte Inspektion durch die FDA innerhalb der letzten vier Jahre", heißt in den Anhängen des GAO-Berichts. Das GAO stellte aber auch fest,  dass für jeden der drei Impfstoffe eine Einrichtung zur Herstellung von Arzneimitteln nicht inspiziert worden war, ebenso wie eine Herstellung, die die Lipid-Nanopartikel herstellt, die zur Stabilisierung des Pfizer mRNA-Wirkstoffs beitragen. Die in 2020 und 2021 erfolgten Inspektionen zeigten aber auch Mängel auf, z.B. bei einer Herstellanlage in Baltimore, in der Impfstoffe für AstraZeneca und Janssen hergestellt wurden. Laut GAO Report wurden dort "mehrere schwerwiegende Mängel im Zusammenhang mit den Qualitätskontrollsystemen für die Herstellung, dem Gebäudedesign, der Ausrüstung und der Personalschulung festgestellt.".

Auch zur generellen Inspektionshäufigkeit biologischer pharmazeutischer Betriebe gibt der GAO Informationen. Der entsprechende Teil " FDA Inspections of Biologic Manufacturing during the COVID-19 Pandemic" zeigt, dass die Gesamtzahl der Überwachungsinspektionen von 1.535 im Jahr 2019 auf nur 608 im Jahr 2020 zurückging. Auch die Zahl der Anträge auf Vorabgenehmigung oder Vorlizenzierung sank um mehr als die Hälfte, von 101 im Jahr 2019 auf 46 im Jahr 2020.

Weitere Details finden Sie direkt auf der GAO website.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.