Cannabinoide: Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz
Seminarempfehlung

20./21. Januar 2026
Mit Beiträgen zu Produkthaftung und Arzneimittelfälschungen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist trotz der derzeitigen personellen Veränderungen weiterhin aktiv und versucht auch die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz so aktuell wie möglich zu halten. Mit einer aktuellen Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen neben redaktionellen Änderungen zwei weitere synthetische Cannabinoide in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden:
- CUMYL-PeGaClone (SGT-151)
- CUMYL-5F-P7AICA (5-Fluor-CUMYL-P7AICA, SGT-263).
Damit soll primär der Missbrauch dieser Stoffe eingedämmt und die Strafverfolgung erleichtert werden.
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24/11/2025



