Cannabinoide: Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist trotz der derzeitigen personellen Veränderungen weiterhin aktiv und versucht auch die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz so aktuell wie möglich zu halten. Mit einer aktuellen Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen neben redaktionellen Änderungen zwei weitere synthetische Cannabinoide in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden:
- CUMYL-PeGaClone (SGT-151)
- CUMYL-5F-P7AICA (5-Fluor-CUMYL-P7AICA, SGT-263).
Damit soll primär der Missbrauch dieser Stoffe eingedämmt und die Strafverfolgung erleichtert werden.
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