BTM-Gesetz: Änderungen in Anlage II

Die mittlerweile 25. Verordnung zur Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 7. August in Kraft getreten.

Übernommen wurden mit der neuen Verordnung folgende Nitazenderivate (synthetische Opioide) in die Anlage II des BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel):

  • Etomethazen
  • Fluor-Etonitazen
  • Fluor-Etonitazepyn

Bei missbräuchlicher Verwendung besteht die Gefahr von schweren Intoxikationen und Todesfällen.

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