Brexit: Sponsoren müssen eine EU-QP festlegen

Seit dem 1. Februar 2020 hat sich Großbritannien aus der EU zurückgezogen. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2020. Da bis zum 1. Juli 2020 keine Verlängerung beantragt wurde, gibt es keine Möglichkeit für eine weitere Verlängerung über dieses Datum hinaus.

Wie ist die rechtliche Situation nach dem Ende der Übergangsfrist für die Qualified Person (QP) und den Sponsor?

  • Sponsoren aller laufenden Studien müssen eine EU-QP festlegen. Prüfpräparate, die in klinischen Prüfungen verwendet werden, können nur importiert werden, wenn ihre Chargenfreigabe durch eine EU-QP zertifiziert wurde. Derzeit gibt es eine Reihe von Prüfungen, bei denen die QP in Großbritannien niedergelassen ist und die in mindestens einem anderen Mitgliedstaat als Großbritannien genehmigt wurde. 
  • Für klinische Prüfungen, die in mindestens einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, in dem der Sponsor in einem Drittland ansässig ist und einen gesetzlichen Vertreter in Großbritannien hat, muss der Sponsor bis zum Ende der Übergangsfrist seinen gesetzlichen Vertreter in der EU benennen. Am Ende der Übergangsfrist muss der Sponsor oder sein gesetzlicher Vertreter für alle laufenden Studien in der EU niedergelassen sein.

Weitere Informationen finden Sie in der gemeinsamen technischen Mitteilung der Europäischen Kommission, der EMA und der HMA an Sponsoren ("Joint technical notice to sponsors by the European Commission, EMA and HMA").

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.