BMG Gesetzentwurf zur Änderung der Verschreibung von Cannabis

Der Gesetzentwurf vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) konkretisieren. Der Entwurf sieht u. a. vor, dass die Verschreibung von Cannabis-Blüten nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen einer Ärztin / einem Arzt und der Patientin / dem Patienten in der Arztpraxis oder im Hausbesuch erfolgen darf. Zudem soll das Inverkehrbringen im Wege des Versandhandels nicht mehr zulässig sein.

Hintergrund

Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ist zu beobachten, dass die Importe von Medizinal-Cannabis über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen. Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich der Medizinal-Cannabisblüten-Import vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 % gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Verordnungen von Medizinal-Cannabis zu Lasten der GKV allerdings nur um 9 % gestiegen. Die steigenden Importzahlen weisen auf eine zunehmende Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV-Versorgung hin. Gleichzeitig werden vermehrt telemedizinische Plattformen auf dem Markt aktiv, über die Medizinal-Cannabisblüten ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden können. Das BMG betont zudem, "dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der non-label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird". Diese Sonderstellung von Medizinal-Cannabisblüten in Verbindung mit der beschriebenen Versorgungspraxis mache besondere Maßnahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit erforderlich. Ziel dieses Gesetzes sei daher "die Korrektur der oben beschriebenen Fehlentwicklung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen".

Weitere Informationen finden Sie im Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

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