Assessment Report des CHMP zum Thema Nitrosamine veröffentlicht

Am 9. Juli 2020 wurde der Abschlussbericht zu Nitrosamin-Verunreinigungen auf der Webseite der EMA veröffentlicht. Diese finale Stellungnahme des CHMP mit dem Titel "Assessment report - Nitrosamine impurities in human medicinal products" EMA/369136/2020 markiert das Ende des Verfahrens gemäß Artikel 5(3) der Verordnung 726/2004, das am 10. September 2019 gestartet wurde. Das 90 Seiten starke Dokument enthält den derzeit aktuellen Stand der Wissenschaft und Erkenntnis in Bezug auf Nitrosamin-Verunreinigungen in Humanarzneimitteln und liefert daraus abgeleitete Empfehlungen für die Hersteller von Arzneimitteln auf der Basis chemisch definierter Wirkstoffe und biologischer Arzneimittel.

Diese Empfehlungen sind im letzten Abschnitt des Reports (5. "Recommendations") aufgeführt und bilden einen Orientierungsrahmen für die Hersteller bzw. Zulassungsinhaber der o. g. Arzneimittel. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte dieser Empfehlungen:

  • Der Gehalt an Nitrosaminen in Humanarzneimitteln ist so auf ein Mindestmaß zu begrenzen und darf nicht über den in der Leitlinie ICH M7(R1) vorgegebenen Grenzwerten liegen. Dabei ist die lebenslange tägliche Exposition zu berücksichtigen.
  • Für das Auftreten von Nitrosamin-Verunreinigungen sind jeweils Risikobewertungen zu erstellen. Wenn Risiken festgestellt werden, müssen konfirmatorische Prüfungen im Fertigarzneimittel durchgeführt werden. Dabei sind die bislang bekannten potentiellen Quellen für diese Art Verunreinigungen mit einzubeziehen.
  • Wenn Nitrosamine vorhanden sind, müssen Grenzwerte nach ICH M7(R1) unter Berücksichtigung lebenslanger Exposition festgelegt werden.
  • Wenn eine Kontamination mit mehreren unterschiedlichen Nitrosaminen vorliegt, darf das Gesamtrisiko nicht größer sein als 1:100.000 des life-time-Risikos. Als alternativer Ansatz kann auch die Begrenzung des Gesamtrisikos unter den Wert der Nitrosamin-Spezies mit dem höchsten Risiko angewendet werden.

Die Liste der Empfehlungen enthält noch einige genauere Hinweise auf das Vorgehen bei Spezialfällen z. B. wenn wegen nicht ausreichender Daten keine substanzspezifische lifetime-Exposition berechnet werden kann oder bei Präparaten mit genotoxischen Wirkstoffen.
Eine der zentralen Aussagen in diesem Abschnitt besagt, dass die Zulassungsinhaber eine Kotrollstrategie implementiert haben müssen, die dazu geeignet ist, das Risiko der Kontamination mit Nitrosaminen auf ein Minimum zu begrenzen oder gänzlich zu verhindern.

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