Anpassungen in den "Wasser Monographien" im Europäischen Arzneibuch
Im Ph.Eur. 12.3 wurden Anpassungen der Wassermonographien des Europäischen Arzneibuchs veröffentlicht. Betroffen sind die Kapitel Water for injections (0169), Water, purified (0008), 2.2.44. Total organic carbon in water for pharmaceutical use. Betroffen sind die Kapitel Water for injections (0169), Water, purified (0008), 2.2.44. Total organic carbon in water for pharmaceutical use.
Water for injections (0169)
Die wesentliche Änderung im Kaptiel 0169 ist die Ersetzung der Prüfung auf oxidierbare Substanzen durch die TOC-Prüfung im Abschnitt Sterilised water for injections (SWFI). Die TOC-Prüfung wird als Stand der Technik betrachtet und stellt einen wichtigen Schritt zur internationalen Harmonisierung, insbesondere mit der USP, dar.
Darüber hinaus werden für Water for injections in bulk Anpassungen bei den physikalisch-chemischen Prüfungen vorgenommen. Für den TOC-Test wird nun explizit auf Methode A gemäß Kapitel 2.2.44 verwiesen; der Grenzwert wird redaktionell von 0,5 mg/L auf 0,50 mg/L präzisiert und damit an die Konzentration der im allgemeinen Kapitel verwendeten Standards angepasst. Bei der Leitfähigkeitsprüfung wird im Abschnitt zur Systemkalibrierung eine messtechnische Klarstellung vorgenommen.
Bei der Leitfähigkeitsprüfung wird im Abschnitt zur Systemkalibrierung eine messtechnische Klarstellung vorgenommen: Die zulässige Abweichung bezieht sich auf den erwarteten Leitfähigkeitswert der jeweiligen Referenzlösung und nicht auf den gemessenen Wert.
Water, purified (0008)
Die Monographie Water, purified (0008) wird im Zuge der Überarbeitung des allgemeinen Kapitels 2.2.44 Total organic carbon in water for pharmaceutical use angepasst. Inhaltlich betreffen die Änderungen ebenfalls Purified water in bulk.
Für die TOC-Prüfung wird nun auch hier auf Methode A nach Kapitel 2.2.44 verwiesen; analog zu WFI erfolgt die Präzisierung des Grenzwerts von 0,5 mg/L auf 0,50 mg/L. Analog zu 0169 wird die Beschreibung der Leitfähigkeitsprüfung angepasst: Die Genauigkeit der Messung ist künftig auf den erwarteten Leitfähigkeitswert der Referenzlösung bezogen. Die Änderungen dienen primär der Klarstellung und Harmonisierung, ohne neue inhaltliche Anforderungen einzuführen.
2.2.44 Total organic carbon in water for pharmaceutical use
Das allgemeine Kapitel 2.2.44 wird erweitert. Neu aufgenommen wird Methode B, die für Sterilised water for injections (SWFI) gilt. Damit wird die bisherige Prüfung auf oxidierbare Substanzen für SWFI vollständig durch die TOC-Prüfung ersetzt. Diese Änderung ist regulatorisch relevant, da sie eine klare Angleichung an die USP-Anforderungen darstellt.
Hervorzuheben ist, dass Methode B containerabhängige TOC-Grenzwerte vorsieht: Je nach Behältergröße gelten unterschiedliche Akzeptanzkriterien, insgesamt sind drei Grenzwerte definiert.
Darüber hinaus werden die bislang verwendeten Reagenzien Saccharose R und 1,4-Benzochinon R durch Chemical Reference Substances (CRSs) ersetzt. Diese Umstellung dient vor allem der Vereinfachung und ermöglicht die Verwendung von USP-Referenzstandards; sie hat jedoch im Vergleich zur Einführung von Methode B eine deutlich geringere praktische Tragweite.
Die überarbeiteten Monographien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.



