AMG-Änderungen treten bereits am 1. November in Kraft

Im Zuge der Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung wurde in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz eingeführt. Dies hatte auch Auswirkungen auf das AMG. So wurden die Passagen mit Bezug auf Tierarzneimittel gestrichen oder entsprechend umstrukturiert. Umgesetzt wurde dies mit der 17. AMG-Novelle, die zum 1. November in Kraft tritt.

Präzisiert wurden Abschnitte bezüglich des sog. Antibiotikaminimierungskonzepts aus der 16. AMG-Novelle und der dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten.

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