Aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkreis Dampfsterilisation - Teil 1: allgemeine Fragen

Klaus Feuerhelm, GMP-Inspektor im Regierungspräsidium Tübingen, beantwortet in drei Teilen aktuelle Fragen zum Thema Dampfsterilisation:

Teil 1: Dampfsterilisation - allgemeine Fragen

Darf die "Schallmauer" von 121oC unterschritten werden, was zwangsläufig geschieht, wenn die Arbeitstemperatur auf 121oC gelegt wird. Oder muss das Verfahren so eingestellt werden, dass 121oC nie unterschritten werden (z.B. die Sterilisationstemperatur bei 122oC)?

Entsprechend dem Europäischen Arzneibuch 5.1.1 "Methoden zur Herstellung steriler Zubereitungen" gilt für die Dampfsterilisation (Erhitzen im Autoklaven) beim Standardsterilisationsverfahren mindestens 121oC. Eine Unterschreitung dieser Temperatur ist demnach nicht möglich. Welche steuerungstechnischen Schritte erforderlich sind, wird nicht beschrieben. Hier ist der Anwender in der Pflicht, die entsprechende Parametrierung zu ermitteln.

Wird die Messung der nicht kondensierbaren Gase bereits routinemäßig gefordert? Welche Akzeptanzkriterien werden akzeptiert?

Eine Bestimmung nicht kondensierbarer Gase bei der Sterilisation von Arzneimitteln ist nach meiner Auffassung nicht zwingend erforderlich. Anders ist die Situation bei der Dampfsterilisation von Equipment, Zubehör bzw. Medizinprodukten. Unbestritten ist, dass der Gehalt an nicht kondensierbaren Gasen im Dampf bei der Sterilisation insbesondere von porösem Material einen wichtigen Parameter darstellt. Aus dem Bereich der Sterilisation von medizinischen und klinischen Sterilisationsgütern ist durch die EN 285 eine Begrenzung der nicht kondensierbaren Gase im Sterilisierdampf auf 3,5 Vol.-% festgeschrieben. Deshalb ist zumindest im Rahmen der Qualifizierung bzw. Requalifizierung eine Prüfung auf nicht kondensierbare Gase erforderlich, wenn es sich um Sterilisationsgüter wie Equipment oder Medizinprodukte handelt.

Müssen Programme nochmals revalidiert werden bevor diese außer Betrieb genommen werden? (Bis jetzt ist der Ansatz, dass die Revalidierung für 1 Jahr gilt, und diese nach der Wartung neu bestätigt werden muss. Wenn das Programm aber nicht mehr verwendet wird, entfällt die erneute Prüfung nach der Wartung)

Grundsätzlich sehe ich in einer Requalifizierung bzw. Revalidierung immer einen zukunftsorientierten Prozess, d.h. es sollte gezeigt werden, dass auch weiterhin der Prozess valide ist. Wird das Programm nicht mehr verwendet, ist auch eine Revalidierung nicht von Nöten.

Gibt es Vorgaben betreffend der Dampfqualität bei Laborautoklaven?

Weder im Produktionsumfeld noch im Umfeld der Qualitätskontrolle gibt es in EU-GMP eindeutige Vorgaben für die Dampfqualität. Nach EU-GMP Annex 1 gilt: "96. Es sollte sichergestellt werden, dass der für die Sterilisation verwendete Dampf von geeigneter Qualität ist und keine Zusätze in solchen Mengen enthält, die eine Kontamination des Produktes oder der Ausrüstung verursachen könnten."
Der Hinweis bezieht sich auf den für die Sterilisation verwendeten Dampf. Der Dampf wird nicht spezifiziert, Kreuzkontamination (Produkt und Ausrüstung) soll ausgeschlossen werden. Hinweise zur Dampfqualität findet man allerdings unter anderem in der USP Monographie "Pure Steam", in der DIN EN 285 "Dampfsterilisation" sowie in der DIN 58950-Reihe "Dampfsterilisatoren für pharmazeutische Sterilgüter". Zumindest für die Dampfsterilisation von Ausrüstung und Medizinprodukten kann so eine entsprechende Dampfqualität definiert werden. Bei Laborautoklaven ist es Sache des Betreibers, die verwendete Dampfqualität selbst zu spezifizieren.

Weitere Fragen und Antworten zum den Themen "Dampfsterilisation - Temperatur" und "Dampfsterilisation - Bioindikatoren" folgen in der kommenden Woche.

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