Aktualisierte Vorlagen zur Meldung von Nitrosamin-Verunreinigungen an die Zulassungsbehörden

Im Rahmen des Referralverfahrens nach Art. 5(3) der Verordnung (EG) 726/2004 ("Call for Review") sind die Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit chemisch-synthetischen und biologischen Wirkstoffen aufgefordert, eine konfirmatorische Prüfung ihrer Produkte auf Nitrosamin-Gehalt (Schritt 2) durchzuführen, nachdem in einer vorangegangenen Bewertung des Herstellprozesses (Schritt 1) das Risiko einer Verunreinigung mit Nitrosaminen festgestellt wurde (siehe auch die News zur Aktualisierung des Frage-Antwort Dokuments zu Nitrosamin-Verunreinigungen). 

Zwei der Melde-Vorlagen (response templates) hierzu wurden überarbeitet und am 2. Juli auf der EMA-Webseite veröffentlicht. Die beiden aktualisierten Melde-Vorlagen sollen nun wie folgt verwendet werden:

Nitrosamine detected response template

Diese Vorlage ist immer dann zu verwenden, wenn eine oder mehrere Nitrosamin-Spezies analytisch nachgewiesen wurde, gleichgültig in welcher Konzentration. Sie verweist auf das folgende xlsx-Template.

Nitrosamine detected above acceptable intake or new nitrosamine detected response template

Diese Vorlage (xlsx-Format) ist zusätzlich zum "Nitrosamine detected response template" zu verwenden, wenn mindestens eines der folgenden Szenarien zutrifft:

  • Der akzeptable Aufnahmewert (AI; acceptable intake) wird überschritten.
  • Das 1:100 000 Lebenszeit-Risiko (life-time risk) wird überschritten.
    - Dieser Grenzwert stammt aus der Leitlinie ICH M7(R1) und verringert das durch Nitrosamine verursachte erhöhte Krebsrisiko für Personen, die das Arzneimittel lebenslang einnehmen.
  • Es wurde ein neuartiges Nitrosamin nachgewiesen, das nicht in dem Abschlussbericht des CHMP zum Referralverfahren (CHMP article 5(3) opinion) beschrieben wurde. Die Konzentration des Nitrosamins spielt dabei keine Rolle.

Falls keiner dieser drei Punkte zutrifft, braucht nur das Nitrosamine detected response template eingereicht zu werden. 

Wurde keine Nitrosamin-Verunreinigung detektiert, ist das mit dem No Nitrosamine detected response template zu bestätigen.

Kurz nach der Veröffentlichung durch die EMA erschienen die aktualisierten Templates auch auf der CMDh-Webseite. Das Nitrosamine detected response template enthält zusätzlich die Aufforderung an den Zulassungsinhaber, im Fall einer rein nationalen Zulassung bei Überschreitung des akzeptablen Aufnahmewertes bzw. des 1:100 000 life-time risk Grenzwertes anzugeben, ob und in welchen EU-Mitgliedstaaten das Arzneimittel noch zugelassen ist und ob die entsprechenden Daten jeweils gelten. Ferner sollen nach Einreichung der Variations (Schritt 3) im Fall einer rein nationalen Zulassung die nationalen Behörden und bei einer dezentralen Zulassung/gegenseitiges Anerkennungsverfahren (MRP/DCP) der Referenz-Mitgliedstaat informiert werden über die Einzelheiten der Zulassung und das Datum der Einreichung der Variations (Angabe der Zulassungsnummer). Für dieses Prozedere wird das Worksharing-Verfahren empfohlen.

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