Änderungen in der BTM Gesetzgebung (22. Verordnung zur Änderung von Anlagen)
Seminarempfehlung

20./21. Januar 2026
Mit Beiträgen zu Produkthaftung und Arzneimittelfälschungen
Im Bundesgesetzblatt wurde die "22. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes" veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung sollen vier weitere psychotrope bzw. psychoaktive Stoffe in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden:
- Diphenidin (Phencyclidin Analogen, Dissoziativum)
- Clonazolam (auch bekannt als Clonitrazolam, Benzodiazepin)
- Flubromazolam (sog. Designer-Benzodiazepin, Brom-Verbindung aus der Gruppe der Triazolobenzodiazepine)
- 4F-MDMB-BICA (synthetisches Cannabinoid)
Hintergrund sind Beschlüsse der 64. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs ? CND), aber auch der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/802 der Kommission.
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
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24/11/2025



