Änderungen in der BTM Gesetzgebung (22. Verordnung zur Änderung von Anlagen)
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Im Bundesgesetzblatt wurde die "22. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes" veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung sollen vier weitere psychotrope bzw. psychoaktive Stoffe in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden:
- Diphenidin (Phencyclidin Analogen, Dissoziativum)
- Clonazolam (auch bekannt als Clonitrazolam, Benzodiazepin)
- Flubromazolam (sog. Designer-Benzodiazepin, Brom-Verbindung aus der Gruppe der Triazolobenzodiazepine)
- 4F-MDMB-BICA (synthetisches Cannabinoid)
Hintergrund sind Beschlüsse der 64. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs ? CND), aber auch der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/802 der Kommission.
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
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