17. AMG-Novelle auf dem Weg

Der Entwurf des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17. AMG-Novelle - BT-Drucksache 19/23159) wurde Ende Oktober im Bundestag in 1. Lesung behandelt. Es wurde zur weiteren Beratung an den zuständigen Gesundheitsausschuss verwiesen. Der Gesetzentwurf beinhaltet nur Änderungen zu Tierarzneimitteln.

Hintergrund ist eine Bewertung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle. Die Erkenntnisse sind nun in dem aktuellen Gesetzentwurf aufgegriffen worden. Was soll erreicht werden?

  • Verbesserung des Monitorings und der Bewertung der Antibiotikaanwendung in der Tiermast.
  • Klarstellung von Abläufen des Antibiotikaminimierungskonzepts.
  • Regelungen zur Verwendung von Daten auch zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) bzgl. Antibiotikaresistenz
  • Sicherstellung, dass Tierhalter neben Arzneimittelverwendungen auch sog. "Nullmeldungen" melden.

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