Häufig gestellte Fragen zum Pharmatechnik-Lehrgang

Frage: Gibt es eine zeitliche Vorgabe, in der die drei Kurse des Pharmatechnik-Lehrgangs besucht werden sollten?
Antwort: Nein, es gibt keine zeitliche Begrenzung. Die besuchten Kurse verfallen nicht.

Frage: Muss zum Abschluss des Lehrgangs die Prüfung abgelegt werden?
Antwort: Nein, der Lehrgang gilt als abgeschlossen, wenn die erforderliche Anzahl der Lehrgangskurse (PT Kurse) besucht wurde. Dies wird mit dem Abschlusszertifikat des Lehrgangs bestätigt. Die Prüfung kann nach Abschluss des Lehrgangs zusätzlich gewählt werden. Nach Abschluss der Prüfung erhält man ein weiteres Zertifikat, dass den erfolgreichen Abschluss der Prüfung der bestätigt.

Frage: Was muss ich machen, wenn ich drei Pharmatechnik-Kurse (PT) besucht habe?
Antwort: Falls Sie das Abschlusszertifikat des Lehrgangs erhalten möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an eicher (at) concept-heidelberg (dot) de und legen Sie ggf. den Nachweis über einen Ingenieurs- bzw. Techniker-Abschluss bei, z.B. als PDF.

Frage: Wie läuft die Prüfung ab?
Antwort: Nach Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen einen E-Mail mit den Zugangsdaten zur online Prüfung. Der Zugang ist dann jederzeit innerhalb von 2 Monaten möglich. In der Prüfung sind 50 Multiple-Choice Fragen innerhalb von 90 Minuten zu beantworten. Der Inhalt der Fragen richtet sich nach den besuchten PT-Kursen. Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von 1-2 Tagen per E-Mail bekannt gegeben. Das Zertifikat mit der Unterschrift von Prof. Ziegler wird mit der Post verschickt.

Frage: Kann man an Block 2 des Kurses „Der Pharma-Ingenieur (PT 25)“ vor Block 1 teilnehmen?
Antwort: Ja, die Reihenfolge des Besuchs der beiden Blöcke spielt keine Rolle

Frage: Muss man Ingenieur oder Techniker sein, bzw. eine längere Erfahrung in der Pharmatechnik haben, um an den Kursen teilnehmen zu können?
Antwort: Nein. Lediglich für die Ausstellung des Abschluss-Zertifikats des Pharmatechnik-Lehrgangs nach der Teilnahme an den Kursen müssen die entsprechenden Nachweise erbracht werden.

Frage: Die Ausbildung als Techniker bzw. Meister gelten laut dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) als gleichwertig mit einem Bachelor. Wird dies bei der Zertifikatserstellung berücksichtigt?
Antwort: Die verschiedenen Bezeichnungen auf dem Abschlusszertifikat sind kein Ranking, vielmehr wird semantisch unterschieden. Beim Abschluss eines Hochschulstudiums in einem Ingenieursfach erfolgt die Nennung „Pharmaingenieur/-in“, beim Abschluss einer Techniker-Ausbildung (IHK) entsprechend „Pharmatechniker/-in“. Bei allen anderen Abschlüssen (Meister, Chemiker, Biologen, etc.) erfolgt die Nennung „Pharmatechnik-Experte“.

Kontakt

Herr Dr. Robert Eicher steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:
Telefon 06221 / 84 44 0, Fax 06221 / 84 44 34,
E-Mail: eicher@concept-heidelberg.de