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Der Bundesanzeiger hat im Bundesgesetzblatt Nr. 35 das Gewebegesetz (Gesetz über
Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen) zur Umsetzung der
EU-Richtlinie 2004/23/EG veröffentlicht.
Wie den meisten bereits bekannt, handelt es sich bei dem Gewebegesetz um ein
"virtuelles" Gesetz. In ihm werden die Änderungen beschrieben, die in anderen
Gesetzen einzupflegen sind.
Der deutsche Gesetzgeber hatte sich im Gegensatz zu z.B. Österreich, das ein
eigenes "echtes" Gewebegesetz erarbeitet, für diesen Weg entschieden. Ein
Argument unter anderen für diese Vorgehensweise war, dass man vermeiden wollte,
bestimmte Anforderungen, die dann sowohl in einem Gewebegesetz als auch im
Arzneimittelgesetz gestanden hätten, parallel pflegen zu müssen.
Von den Änderungen sind folgende Gesetze und Verordnungen betroffen:
- Transplantationsgesetz
- Transfusionsgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
- Infektionsschutzgesetz
- Strafgesetzbuch
- Sozialgesetzbuch
Das Gewebegesetz trat zum 1. August 2007 in Kraft.
Das Lesen und Verstehen des Gewebegesetzes ohne Zuhilfenahme der weiteren
betroffenen Gesetzestexte ist unmöglich. Die Wortlaute des Transfusionsgesetzes
und des Transplantationsgesetzes in der vom 1. August 2007 gültigen Form stehen
aber zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger an.
Eine kostenfreie Leseversion des Gewebegesetzes findet sich unter:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1574.pdf
Autor:
Dr. Ulrich Herber
CONCEPT HEIDELBERG
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