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6. August 2007
  

Gewebegesetz amtlich veröffentlicht

 
Der Bundesanzeiger hat im Bundesgesetzblatt Nr. 35 das Gewebegesetz (Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/23/EG veröffentlicht.

Wie den meisten bereits bekannt, handelt es sich bei dem Gewebegesetz um ein "virtuelles" Gesetz. In ihm werden die Änderungen beschrieben, die in anderen Gesetzen einzupflegen sind.

Der deutsche Gesetzgeber hatte sich im Gegensatz zu z.B. Österreich, das ein eigenes "echtes" Gewebegesetz erarbeitet, für diesen Weg entschieden. Ein Argument unter anderen für diese Vorgehensweise war, dass man vermeiden wollte, bestimmte Anforderungen, die dann sowohl in einem Gewebegesetz als auch im Arzneimittelgesetz gestanden hätten, parallel pflegen zu müssen.

Von den Änderungen sind folgende Gesetze und Verordnungen betroffen:

  • Transplantationsgesetz
  • Transfusionsgesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Apothekenbetriebsordnung
  • Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
  • Infektionsschutzgesetz
  • Strafgesetzbuch
  • Sozialgesetzbuch

Das Gewebegesetz trat zum 1. August 2007 in Kraft.

Das Lesen und Verstehen des Gewebegesetzes ohne Zuhilfenahme der weiteren betroffenen Gesetzestexte ist unmöglich. Die Wortlaute des Transfusionsgesetzes und des Transplantationsgesetzes in der vom 1. August 2007 gültigen Form stehen aber zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger an.

Eine kostenfreie Leseversion des Gewebegesetzes findet sich unter:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1574.pdf


Autor:
Dr. Ulrich Herber
CONCEPT HEIDELBERG
 

 

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