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Im ersten Supplement zur USP 30, gültig ab 01. August 2007,
wurden die Einzel-Ionen Anforderungen an steriles Wasser zur
Inhalation, steriles Wasser zur Spülung und steriles gereinigtes
Wasser gestrichen und durch den Summenparameter Leitfähigkeit <645> ersetzt.
Im einzelnen wurden die Anforderungen an Ammonium, Calcium, Kohlendioxid,
Chlorid, Sulfat gestrichen, genauso wie die Anforderungen an den im Reinstwasser
nur wenig aussagekräftigen pH-Wert. Die Anforderungen an pH-Wert, Kohlendioxid
sowie an die maximale Konzentrationen der weiteren Einzel-Ionen sind über den
Summenparameter Leitfähigkeit abgedeckt. Diese soll gemäß USP Paragraph <645>
beginnend mit Schritt 2 durchgeführt werden, also der Messung der Leitfähigkeit
nach Aufnahme von atmosphärischem Kohlendioxid. Anforderung für Behältnisse
kleiner 10 mL ist eine Leitfähigkeit kleiner gleich 25 µS/cm, und kleiner gleich
5 µS/cm für Behältnisse größer als 10 mL, jeweils bei 25 ±
1 °C.
Die USP harmonisiert damit die Anforderungen an sterile Wässer mit den
Anforderungen für gereinigtes Wasser und Wasser für Injektionszwecke, bei denen
die die Summenanforderung Leitfähigkeit bereits in 1996 die Anforderungen an die
Einzel-Ionen ersetzt hatte.
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