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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf
einer befristeten Eilverordnung nach §1 Abs. 3 BtMG übersandt.
Hintergrund ist die geplante Aufnahme der sog. Designerdroge m-CPP
(meta-Chlorphenylpiperazin) in die Anlage 2 des BtMG aufgrund unmittelbarer
Gesundheitsgefährdung.
Bis spätestens 7. Februar 2007 sollen Unternehmen prüfen, wo m-CPP als
Wirkstoff verwendet wird und wo ggf. Bedenken gegen die Aufnahme in Anlage 2
bestehen.
Eilverordnungen können in dringenden Fällen vom BMG zur Sicherheit oder
Kontrolle des BTM-Verkehrs ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen werden
(befristet auf 1 Jahr).
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