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29. Januar 2007
 

BMG: Entwurf einer Eilverordnung nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

 
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer befristeten Eilverordnung nach §1 Abs. 3 BtMG übersandt.

Hintergrund ist die geplante Aufnahme der sog. Designerdroge m-CPP (meta-Chlorphenylpiperazin) in die Anlage 2 des BtMG aufgrund unmittelbarer Gesundheitsgefährdung.

Bis spätestens 7. Februar 2007 sollen Unternehmen prüfen, wo m-CPP als Wirkstoff verwendet wird und wo ggf. Bedenken gegen die Aufnahme in Anlage 2 bestehen.

Eilverordnungen können in dringenden Fällen vom BMG zur Sicherheit oder Kontrolle des BTM-Verkehrs ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen werden (befristet auf 1 Jahr).
  

Informieren Sie sich umfassend, was Sie im Umgang und beim Verkehr mit Betäubungsmitteln beachten müssen und welche Rechte, und vor allem welche Pflichten bestehen – in unserem Seminar Der BTM-Beauftragte am 27. Februar 2007 in Mannheim.
 
Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG