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GMP-News
27. November 2006
 

EMEA veröffentlicht neues Q&A-Dokument auf ihrer Website

 
Mit Bezug auf Inspektionen hat die Quality Working Party (QWP) der European Medicines Agency (EMEA) einen aktuellen Katalog mit Fragen und Antworten der Behörde auf ihre Website gestellt.

Darunter finden sich interessante Fragen wie z.B. welche regulatorischen Konsequenzen bei der Implementierung einer alternativen mikrobiologischen Schnellmethode zur Qualität von Wasser für Injektionszwecke und von aufbereitetem Wasser bestehen.

Nach der gültigen Gesetzeslage in der EU, so die Behörde in ihrer Antwort, müssen Hersteller von Arzneimitteln Wasser nach dem im Europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.) festgelegten Standard verwenden. Dort wurde vor kurzem in einem neuen Kapitel Bezug auf die Akzeptanz von "Rapid Microbiological Methods" als Ersatz für herkömmliche Methoden genommen. Entscheidend ist, dass eine angemessene Validierung durchgeführt wird.

Dem Vorschlag der QWP und einer Ad hoc GMP-Inspektorengruppe zufolge sollten diese Methoden einer genauen Prüfung unterzogen werden, um sicher zu stellen, dass die Validierung sowie das verwendete Wasser den Ansprüchen des Ph.Eur. entspricht. Da in Bezug auf Wasser jedoch keine produktspezifische Validierung durchgeführt wird, kann ein Unternehmen die überwachende Behörde – ggf. unter Einbeziehung eines Gutachters – um eine Inspektion des spezifischen Standorts bitten.

Insgesamt erwartet die Behörde, dass das verwendete Wasser die Spezifikationen im Ph.Eur. erfüllt. Deshalb wären bei entsprechenden Detailangaben im Original-Dossier keine Änderungen notwendig und normalerweise keine regulatorischen Auswirkungen zu erwarten.

Eine weitere Frage betrifft die Validierung des Herstellungsprozesses in der Massenproduktion verschiedener Produktserien – nach welchen Kriterien sollte die Größe der Charge zur Validierung bestimmt werden?

Gemäß der Antwort der Behörde liegt diese Entscheidung in der Verantwortung des Antragstellers. In ihrer Antwort geht die QWP auch auf die gemeinsam von CHMP und CVMP erarbeitete Guideline zur Prozessvalidierung (CPMP/QWP/848/96, CVMP/598/99) ein, die allerdings – wo begründet – einen gewissen Spielraum einräumt. Der Antragsteller muss nur beweisen, dass die Größe der Charge, die zur Validierung herangezogen wird, einen ausreichenden Rückschluss auf die gesamte Produktion zulässt.

Die Behörde bestätigt außerdem in ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage die Einsetzbarkeit von reduzierten Testdesigns für die Durchführung von Stabilitätsprüfungen bei Tierarzneimittel – solange das gewählte Design erklärt und gerechtfertigt werden kann. Die ICH Guideline Q1D "Bracketing and Matrixing Designs for Stability Testing of Drug Substances and Drug Products (CPMP/ICH/4104/00)" betrifft zwar neue Wirkstoffe und Produkte für Humanarzneien, aber auch Hersteller von Tierarzneimitteln können diese Guideline anwenden. Allerdings sollten dann alle Aspekte dieser Guideline berücksichtigt werden.

Die gesamte Liste mit Fragen und Antworten der Behörde ist unter der folgenden Adresse abrufbar:
http://www.emea.eu.int/Inspections/QWPfaq.html

    

Zu den Themenkreisen Pharma-Wasser, Validierung und Stabilitätsprüfungen werden derzeit die folgenden Veranstaltungen angeboten:

Außerdem organisiert CONCEPT HEIDELBERG im Auftrag der European Compliance Academy:

 
Zusammengestellt von:
Wolfgang Heimes
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