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24. August 2006
 

Erlass der neuen AMWHV im September?

 
Wie aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verlautbart wurde, ist im September der Erlass der neuen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) mit den Maßgaben des Bundesrates geplant. Es gibt also kein Vermittlungsverfahren.

Wie bereits in unserer News vom 19. Juli 2006 mitgeteilt wurde, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2006 beschlossen, dem 4. Referentenentwurf der AMWHV nur mit diversen Änderungen zuzustimmen. Nun hat das Bundesministerium entschieden, sich den Änderungswünschen anzuschließen. Diese finden Sie im Beschluss des Bundesrates

Damit sind auch die Paragraphen 32 und 33 gestrichen (Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen bzw. Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen). Hier muss nun erst die abschließende Beratung des Gewebegesetzes abgewartet werden.

Generell sollte aber die Veröffentlichung der endgültigen Fassung der AMWHV im Bundesgesetzblatt abgewartet werden, denn nur diese ist rechtsverbindlich.

Inwieweit die Regierung der Bitte bzw. Aufforderung des Bundesrates nachkommt, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bestimmte Wirkstoffe aus den Anforderungen der Direktive 2001/83/EG ausgenommen werden, bleibt abzuwarten.
 

Die aktuelle Entwicklung greifen wir bereits in unserem Seminar Die neue Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) am 10./11. Oktober 2006 in Leimen bei Heidelberg auf.

Informieren Sie sich außerdem im Detail über die weiterreichenden Konsequenzen bei den folgenden Veranstaltungen:

 
Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG