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23. Juni 2006
 

Neue EMEA Guideline definiert die Laufzeit eines Produktes

 
Ende Mai 2006 hat die EMEA Ihre "Note for Guidance on Start of Shelf-Life of the Finished Dosage Form (Annex to Note for Guidance on the Manufacture of the Finished Dosage Form)" aktualisiert. Die Laufzeit eines Produktes soll demnach ab der Freigabe des Produktes angesetzt werden. Die EMEA geht davon aus, dass die Freigabe spätestens 30 Tage nach der Herstellung der Charge erfolgt. In anderen Fällen soll das Datum der Herstellung als Startpunkt dienen – wobei für das Datum der Herstellung eine Definition gegeben wird:

Das Datum der Herstellung eines Batches ist der Tag, an dem der Wirkstoff mit den anderen Stoffen zusammen gebracht wird. Bei Arzneimitteln, bei denen nur ein Wirkstoff abgefüllt wird, ist es der Beginn der Abfüllung.

In einer Anmerkung wird erwähnt, dass dieser Annex biologische Arzneimittel nicht betrifft.
 

Neueste Entwicklungen sowie praktische Aspekte im Bereich Stabilitätstests lernen Sie auf der europäischen Konferenz Stability Testing for Drug Substances and Drug Products kennen, die Concept Heidelberg im Auftrag der European Compliance Academy (ECA) vom 24.-25. Oktober 2006 in Berlin durchführt.
 
Zusammengestellt von:
Sven Pommeranz
CONCEPT HEIDELBERG

Quelle: www.emea.eu.int/pdfs/human/qwp/007296en.pdf