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6. Juni 2006
 

Erneuter Referentenentwurf zur Pharma- und Wirkstoffbetriebsverordnung nach nur 4 Wochen

 
Innerhalb von nur 4 Wochen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den nunmehr vierten Änderungsentwurf zur Revision der aktuellen Pharmabetriebsverordnung publiziert.

Erst am 20. April (wir berichteten in unserer News am 11. Mai 2006) hatte das BMG den dritten Entwurf publiziert. Mehr als erstaunlich ist die Tatsache, dass das Dokument vom 20. April nicht mehr verfügbar ist, der identische Link wurde einfach für den neuen Entwurf verwendet. Innerhalb dieser kurzen Zeit wurde eine ganze Reihe von Änderungen in den neuen Entwurf eingearbeitet. Einige Highlights der Änderungen:

  • Im Bundesanzeiger soll der EG GMP Leitfaden veröffentlicht werden!
  • Die Anforderungen zu Third Party Audits (Audits durch Dritte) sind geändert worden. Es reicht demnach aus, wenn das Third Party Audit den Anforderungen des eigenen QM Systems entspricht (§11).
  • Die Forderung zur regelmäßigen Revalidierung von kritischen Prüfverfahren wurde geändert (§14 Arzneimittel). Gleiches gilt auch für § 23 (kritische Prüfverfahren für Wirkstoffe). Hier ist nun eine Bewertung hinsichtlich einer ggfs durchzuführenden (Re-)Validierung gefordert.
  • Die Forderungen zu Rückstellmustern wurden in Einklang mit den Vorgaben des EG GMP Leitfadens gesetzt (insbesondere Annex 19). Demnach sind nicht mehr von jeder Charge der Verpackungsmaterialien von Ausgangstoffen Rückstellmuster gefordert (wie noch im Entwurf vom April).
  • § 4 ist konkretisiert worden. Danach heißt es: "Das Personal darf nur entsprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die bei den jeweiligen Tätigkeiten gebotene Sorgfalt nachweislich zu Anfang und danach fortlaufend zu unterweisen. Die Unterweisung muss sich insbesondere auf die Theorie und Anwendung des Qualitätssicherungskonzepts und der Guten Herstellungspraxis oder in den Fällen des § 3 Abs. 3 der Guten fachlichen Praxis sowie auf Besonderheiten der Produktgruppe erstrecken, die hergestellt, geprüft oder gelagert wird. Der Erfolg der Unterweisung ist zu prüfen." (Hervorhebungen durch den Autor)

Diese aktuelle Änderung greifen wir noch vor der Sommerpause auf, denn die Verabschiedung ist noch für den Juli geplant!
 

Am 05. Juli ermöglichen wir allen Interessierten live via Internet an einem Webinar mit Dr. Jörg Neuhaus, GMP Inspektor bei der Bezirksregierung Köln, teil zu nehmen. Der Zugang ist auch für Gruppen (Übertragung via Beamer) in Konferenzräume möglich.

Die neue Pharma- und Wirkstoffbetriebsverordnung – Konsequenzen und Problemstellungen des
4. Referentenentwurfs für die Praxis
05. Juli 2006, 10:00 – 11:30 Uhr

 
Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG

Quelle