Navigator Seminare Publikationen Inhouse eLearning Beratung

home
  Navigator Seminare Publikationen Inhouse eLearning Beratung

GMP-News informieren Sie regelmäßig
über Aktuelles und Trends
aus der GMP Welt.

GMP-News


 

GMP-SUCHE

Eingabe der Schlagworte

Suche im Bereich

GMP-News
24. Mai 2006
 

Validierungsanforderungen an die Verpackung von Medizinprodukten

 
Über die Normen DIN EN ISO 9001 und 13485 ist Validierung auch im Medizinprodukte-Bereich präsent. Der 21 CFR 820 schreibt sie auch in den USA für Medizinprodukte zwingend vor. Alle Regelwerke haben jedoch gemeinsam, dass sie nur wenig Konkretes aussagen.

Zu einigen speziellen Themen, wie z. B. zu Sterilisationsprozessen, gibt es dagegen einige wenige Normen, die die Thematik fachbezogen vertiefen. So gibt es aktuell einen "Final Draft" der ISO unter dem Titel: "Packaging for terminally sterilized medical devices -- Part 2: Validation requirements for forming, sealing and assembly processes (ISO 11607-2).

Dieser Normentwurf umfasst insgesamt 12 Seiten – mit einem informativen Annex zum Thema Prozessentwicklung und mit Literaturhinweisen. Der Entwurf enthält außerdem eine Matrix – ebenfalls als Annex – die die Bezüge zwischen der EG-Richtlinie 93/42/EEC und dieser Norm herstellt.

In den im Normentwurf aufgeführten Definitionen wird auf die ISO/TS 11139:2001 verwiesen. Auffällig ist dabei, dass IQ, OQ und PQ ähnlich wie in den pharmazeutischen Regelwerken definiert werden. Gleiches gilt auch für die Definition der Prozessvalidierung.

Schwerpunkt der Norm ist das Kapitel 5 "Validation of Packaging Processes". Es enthält neben einer allgemeinen Einführung die Unterkapitel IQ, OQ und PQ sowie Angaben zur Freigabe der Prozessvalidierung, der Prozesssteuerung, dem Monitoring, zum Umgang mit Änderungen und zur Revalidierung.

Als Mindestvoraussetzung für eine Prozessvalidierung wird die Durchführung der IQ-PQ gefordert. Danach können "Altprodukte" aufgrund von Daten aus vorangegangenen IQs und OQs validiert werden. Zumindest die kritischen Parameter können aus diesen Daten abgeleitet werden. Bei ähnlichen Prozessabläufen ist auf Basis einer Rationalen eine "worst case" Validierung gestattet.

Unter dem Kapitel IQ werden Beispiele zu Inhalten gegeben. Das reicht von der Angabe zu "design features" bis zu Betriebsanweisungen, die im Rahmen der IQ beachtet werden sollen. Auch Sicherheitsaspekte werden im Kapitel IQ erwähnt, wie auch die Software-Validierung. Ein zusätzlicher Unterpunkt definiert Angaben zu Funktions-Tests. Besondere Erwähnung im Rahmen der IQ findet die Forderung nach der Definition der kritischen Prozessparameter sowie deren Steuerung und Überprüfung. Ebenfalls erwähnt ist die Forderung nach einem Wartungsprogramm und nach Reinigungsplänen.

In der OQ sollen dann die Grenzen ausgetestet werden ("upper and lower parameter limits"). Qualitätsaspekte, die beachtet werden sollen, sind in Bezug auf das "forming/assembly", das Siegeln und für "andere" Verschlusssysteme erwähnt.

Die PQ soll dann zeigen, dass der Prozess – konstant – ein Verschlusssystem innerhalb der in der OQ ausgetesteten Grenzen erzeugt. In den Vorgaben zum Inhalt der PQ wird u. a. nochmals auf die Wiederholbarkeit und die Prozessfähigkeit hingewiesen. Ausdrücklich werden "Challenge-Tests" (z. B. Stromausfall, Schichtwechsel, Aufrüstung der Anlage) angesprochen. Als Minimum werden 3 Produktionsläufe in ausreichender Länge vorgegeben. Außerdem wird auf vordefinierte Anforderungen hingewiesen, die erreicht werden sollen. Die Prozessvalidierung soll dann überarbeitet und formal freigegeben werden. Eine zusammenfassende Dokumentation beschreibt danach den Validierungsstatus – unter besonderer Berücksichtigung der Steuerungs- und Prozessüberwachung und deren Dokumentation.

Ferner fordert die Norm einen geregelten Prozess für Change Control und eine Revalidierung – sofern größere Änderungen erfolgen. Sie enthält auch eine Liste mit Änderungen, die revalidierungsrelevant sein könnten. Die Notwendigkeit einer Revalidierung soll bewertet werden. Ausdrücklich erwähnt ist, dass der Umfang einer Revalidierung nicht der gleiche wie bei der Erstvalidierung sein muss. Periodische Revalidierungen oder Reviews sollen durchgeführt werden, da auch kleine Änderungen einen kumulativen Effekt auf den Validierungsstatus haben können.

Fazit: Auffällig sind die vielen Parallelen zu Qualifizierungsaktivitäten im pharmazeutischen Umfeld. Das Thema Designqualifizierung wird allerdings gänzlich ausgeblendet, da hier Unterschiede zwischen der Terminologie im Medizinprodukte- und Pharmabereich herrschen. Etwas unterschiedlich zum Pharmabereich ist die pauschale Zusammenfassung von IQ, OQ und PQ zur Prozessvalidierung. Überraschend ist das Festhalten an 3 Produktionschargen im Rahmen der PQ – eine Zahl, von der sich die pharmazeutische Industrie gerade beginnt zu verabschieden.
 

Wie Sie allgemeine Vorgaben aus den Normen umsetzen können und woran Sie sich dabei orientieren, erfahren Sie auch beim Praxisworkshop Qualifizierung/Validierung von Medizinprodukten am 5. Juli in Heidelberg.
 
Autor:
Sven Pommeranz
CONCEPT HEIDELBERG

Quelle:
Packaging for terminally sterilized medical devices -- Part 2: Validation requirements for forming, sealing and assembly processes (ISO 11607-2:2006)