Über die Normen DIN EN ISO 9001 und 13485 ist Validierung auch im
Medizinprodukte-Bereich präsent. Der 21 CFR 820 schreibt sie auch in den
USA für Medizinprodukte zwingend vor. Alle Regelwerke haben jedoch
gemeinsam, dass sie nur wenig Konkretes aussagen.
Zu einigen speziellen Themen, wie z. B. zu Sterilisationsprozessen,
gibt es dagegen einige wenige Normen, die die Thematik fachbezogen
vertiefen. So gibt es aktuell einen "Final Draft" der ISO unter
dem Titel: "Packaging for terminally sterilized medical
devices -- Part 2: Validation requirements for forming, sealing and
assembly processes (ISO 11607-2).
Dieser Normentwurf umfasst insgesamt 12 Seiten – mit einem
informativen Annex zum Thema Prozessentwicklung und mit
Literaturhinweisen. Der Entwurf enthält außerdem eine Matrix –
ebenfalls als Annex – die die Bezüge zwischen der EG-Richtlinie
93/42/EEC und dieser Norm herstellt.
In den im Normentwurf aufgeführten Definitionen wird auf die ISO/TS
11139:2001 verwiesen. Auffällig ist dabei, dass IQ, OQ und PQ ähnlich
wie in den pharmazeutischen Regelwerken definiert werden. Gleiches gilt
auch für die Definition der Prozessvalidierung.
Schwerpunkt der Norm ist das Kapitel 5 "Validation of Packaging
Processes". Es enthält neben einer allgemeinen Einführung die
Unterkapitel IQ, OQ und PQ sowie Angaben zur Freigabe der
Prozessvalidierung, der Prozesssteuerung, dem Monitoring, zum Umgang mit
Änderungen und zur Revalidierung.
Als Mindestvoraussetzung für eine Prozessvalidierung wird die
Durchführung der IQ-PQ gefordert. Danach können "Altprodukte"
aufgrund von Daten aus vorangegangenen IQs und OQs validiert werden.
Zumindest die kritischen Parameter können aus diesen Daten abgeleitet
werden. Bei ähnlichen Prozessabläufen ist auf Basis einer Rationalen
eine "worst case" Validierung gestattet.
Unter dem Kapitel IQ werden Beispiele zu Inhalten gegeben. Das reicht
von der Angabe zu "design features" bis zu Betriebsanweisungen,
die im Rahmen der IQ beachtet werden sollen. Auch Sicherheitsaspekte
werden im Kapitel IQ erwähnt, wie auch die Software-Validierung. Ein
zusätzlicher Unterpunkt definiert Angaben zu Funktions-Tests. Besondere
Erwähnung im Rahmen der IQ findet die Forderung nach der Definition der
kritischen Prozessparameter sowie deren Steuerung und Überprüfung.
Ebenfalls erwähnt ist die Forderung nach einem Wartungsprogramm und nach
Reinigungsplänen.
In der OQ sollen dann die Grenzen ausgetestet werden ("upper and
lower parameter limits"). Qualitätsaspekte, die beachtet werden
sollen, sind in Bezug auf das "forming/assembly", das Siegeln
und für "andere" Verschlusssysteme erwähnt.
Die PQ soll dann zeigen, dass der Prozess – konstant – ein
Verschlusssystem innerhalb der in der OQ ausgetesteten Grenzen erzeugt. In
den Vorgaben zum Inhalt der PQ wird u. a. nochmals auf die
Wiederholbarkeit und die Prozessfähigkeit hingewiesen. Ausdrücklich
werden "Challenge-Tests" (z. B. Stromausfall, Schichtwechsel,
Aufrüstung der Anlage) angesprochen. Als Minimum werden 3
Produktionsläufe in ausreichender Länge vorgegeben. Außerdem wird auf
vordefinierte Anforderungen hingewiesen, die erreicht werden sollen. Die
Prozessvalidierung soll dann überarbeitet und formal freigegeben werden.
Eine zusammenfassende Dokumentation beschreibt danach den
Validierungsstatus – unter besonderer Berücksichtigung der Steuerungs-
und Prozessüberwachung und deren Dokumentation.
Ferner fordert die Norm einen geregelten Prozess für Change Control
und eine Revalidierung – sofern größere Änderungen erfolgen. Sie
enthält auch eine Liste mit Änderungen, die revalidierungsrelevant sein
könnten. Die Notwendigkeit einer Revalidierung soll bewertet werden.
Ausdrücklich erwähnt ist, dass der Umfang einer Revalidierung nicht der
gleiche wie bei der Erstvalidierung sein muss. Periodische Revalidierungen
oder Reviews sollen durchgeführt werden, da auch kleine Änderungen einen
kumulativen Effekt auf den Validierungsstatus haben können.
Fazit: Auffällig sind die vielen Parallelen zu
Qualifizierungsaktivitäten im pharmazeutischen Umfeld. Das Thema
Designqualifizierung wird allerdings gänzlich ausgeblendet, da hier
Unterschiede zwischen der Terminologie im Medizinprodukte- und
Pharmabereich herrschen. Etwas unterschiedlich zum Pharmabereich ist die
pauschale Zusammenfassung von IQ, OQ und PQ zur Prozessvalidierung.
Überraschend ist das Festhalten an 3 Produktionschargen im Rahmen der PQ
– eine Zahl, von der sich die pharmazeutische Industrie gerade beginnt
zu verabschieden.
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