In Ergänzung zu dem von uns in der GMP-News
vom 7. März 2006 vorgestellten Compliance Program Guidance
Manual (CPGM) für Wirkstoffbetriebe hat die FDA mittlerweile auch eine
überarbeitete Version dieses Dokumenttyps für Biologika veröffentlicht.
Es handelt sich dabei um einen Leitfaden für FDA-Inspektoren.
Das Compliance Program Guidance Manual, Chapter – 45 Biological Drug
Products ist eine unverzichtbare Lektüre für alle, deren Unternehmen
Biologika in die USA exportieren. Es deckt sowohl Wirkstoffe als auch
Arzneimittel ab.
Für die Produktgruppe der Biologika, die in den Verantwortungsbereich
des Center for Biologics Evaluation and Research (CBER) fallen, gelten
neben den "üblichen" GMP-Anforderungen aus dem 21 Code of
Regulations (CFR), Parts 210 und 211 und der Section 501(a)(2)(B) des Food
Drug and Cosmetic Acts auch die Auflagen des 21 CFR 600-680.
Aufgrund dieser umfangreichen Vorgaben und der Komplexität der
biologischen Produkte und ihrer Herstellprozesse hatte die FDA schon in
1997 für Inspektionen das Team Biologics etabliert. Es wird getragen vom
Office of Regulatory Affairs (ORA) und dem CBER.
Die Besonderheiten von Biologika spiegeln sich auch in dem zu Beginn
erwähnten CPGM wieder. Da das Dokument - von diesen Eigenheiten abgesehen
- den systembezogenen Ansatz der FDA-Inspektionen widerspiegelt, sollen im
Folgenden nur ein paar exemplarische Zusatzmaßgaben vorgestellt werden.
So werden die Inspektoren besonders auf Ausgangsmaterialien tierischen
Ursprungs hingewiesen. Deren Testung soll in Übereinstimmung mit 21 CFR
600.11 und den Angaben in den Zulassungsunterlagen stattfinden.
Bei der eingehenden Kontrolle von Chargenfreigabeprotokollen sollen die
Inspektoren auf die Übereinstimmung von Rohdaten mit den Daten, die an
das CBER übermittelt wurden, achten. Dies hat besondere Signifikanz vor
dem Hintergrund, dass das CBER jederzeit Proben und Chargendokumentation
jeder Produktcharge anfordern und die Freigabe der Charge durch das CBER
selber erfolgen kann [21 CFR 610.0(a)].
Eine weitere Spezialität für Biologika sind die Biologic Product
Deviations (BPDs). Hier sollen die Inspektoren überprüfen, ob alle
Abweichungen an das CBER weitergeleitet wurden. Ein besonderes Augenmerk
soll auf den Informationsfluss zwischen dem Hersteller und einem
möglichen Auftragshersteller gelegt werden [21 CFR 600.14(a)].
Weiterhin ist zu untersuchen, ob eine Meldung von Nebenwirkungen
vollständig und im gültigen Zeitrahmen an das CBER statt fanden (21
CFR600.80).
In den Anhängen des Compliance Program Guidance Manuals finden sich
prägnante Beschreibungen der Produktgruppen und deren
Herstellungsprozesse, für die das CBER zuständig ist, u.a.
Plasmafraktionierung, Impfstoffe, rekombinante Produkte, Allergene.
Um es zu wiederholen:
Allen, die sich mit Qualitätssicherung bei Biologika beschäftigen,
sei die Lektüre dieses Dokuments empfohlen. Es gibt einen sehr guten
Überblick, über die derzeitige CBER-Anforderungen und -Philosophie.
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