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GMP-News
7. März 2006

 

Neue FDA Compliance Program Guidance für Inspektion in Wirkstoffbetrieben

 
Die FDA gibt ihren Inspektoren als Leitfaden für ihre Arbeit sogenannte Compliance Program Guidance Manuals (CPGM) an die Hand. Die FDA hat am 13. Februar dieses Jahres das überarbeitete CPGM für Wirkstoffbetriebe in Kraft gesetzt, an dem sich ihre Inspektoren künftig orientieren werden.

Die grundlegende Vorgabe, dass Arzneimittel gemäß "cGMP" herzustellen sind, steht im Food Drug and Cosmetic Act, Abschnitt 501(a)(2)(B). Speziell zur Arzneimittelfertigung hat die FDA in Form des 21 CFR 210 und 211 detailliertere Regelungen geschaffen. Die für den Einsatz in Arzneimitteln bestimmten Wirkstoffe fallen nach dem Verständnis der FDA nach wie vor direkt unter den Abschnitt 501(a)(2)(B) des "Gesetzes" – "the Act", wie es im typischen Sprachgebrauch der FDA immer heißt, wenn der "Food, Drug and Cosmetic Act gemeint ist. Andererseits hat die FDA die international harmonisierte, an die Wirkstoffhersteller gerichtete Leitlinie ICH Q7A schon 2001 adoptiert, mit der Begründung, dass dieses Dokument "FDA's current thinking" repräsentiert. So war es nur konsequent, die Regelungen dieser Richtlinie als Grundlage für die Inspektion von Wirkstoffbetrieben zu verwenden und in ein spezielles Handbuch für Inspektoren (CPGM) einzuarbeiten.

Die Vorgaben von ICH Q7A sind sehr konkret und gehen stärker ins Detail als diejenigen manch anderer Richtlinien. Dies schlägt sich in dem nun vorliegenden CPGM für die Inspektion von Wirkstoffbetrieben nieder. Wenn die Anleitungen in diesem Dokument von den Inspektoren wirklich so streng und konsequent angewendet werden, bedeutet dies für die Wirkstoffhersteller eben so viel Mühe und Aufwand im Vorfeld einer Inspektion wie dies bei Arzneimittelherstellern der Fall ist. Auch die Toleranzschwelle für das Ausstellen von Warning Letters wird voraussichtlich sinken.

Das CPGM für die Wirkstoffinspektion ist ähnlich strukturiert wie dasjenige für die Inspektion von Arzneimittelbetrieben. Auch hier wird der systembezogene Ansatz vorgeschrieben und die Einteilung erfolgt in die üblichen 6 Systeme:

  • Quality System
  • Facilities and Equipment System
  • Materials System
  • Production System
  • Packaging and Labeling System
  • Laboratory Control System

In Anlehnung an die Vorgaben von ICH Q7A werden für jedes System Kriterien genannt, die erfüllt sein müssen, um das System als "unter Kontrolle" einzustufen. Diese Kriterien sind mindestens so streng und detailliert wie diejenigen für die Arzneimittelhersteller!

Beeindruckend ist auch eine lange Liste an Mängeln, die, wenn sie bei einer Inspektion entdeckt werden, eine behördliche Maßnahme ("regulatory action") – also in der Regel einen Warning Letter – nach sich ziehen. Daraus wird der Inspektor dann den Schluss ziehen, dass das betreffende System außer Kontrolle ist. Das generelle vernichtende Urteil lautet dann wie üblich: "The firm is out of control if any one system is out of control".

Nachfolgend eine Auswahl aus der insgesamt 16 Punkte umfassenden Liste:

  • Kein Nachweis dafür, dass das für den Herstellungsprozess verwendete Wasser oder jedes andere Lösungsmittel für den Einsatzzweck geeignet ist; keine Validierung des Wasseraufbereitungssystems

  • Keine Validierung der kritischen Herstellungsschritte, insbesondere der Endreinigung

  • Keine Verunreinigungsprofile für die jeweils hergestellten Wirkstoffe; die FDA erwartet für jeden Wirkstoff ein solches Profil, bestehend aus Daten für organische, anorganische und lösungsmittelbedingte Verunreinigungen

  • Umgearbeitete Chargen entsprechen nicht den Spezifikationen

  • Kein Change Control System vorhanden

  • Unvollständige Stabilitätsstudien, keine Identifizierung von Abbauprodukten

  • Keine oder unzureichende Validierung analytischer Prüfmethoden; Verwendung unzureichend qualifizierter oder rückführbarer Referenzstandards

  • Risiken von Verwechslungen bzw. falscher Kennzeichnung im Verpackungsbereich

Bei der Lektüre des CPGM wird klar, dass die Anforderungen, die FDA-Inspektoren bei einer Besichtigung an einen Wirkstoffbetrieb künftig stellen, denjenigen an die Arzneimittelfertigung in nichts nachstehen werden. Wirkstoffhersteller sollten sich hierauf rechtzeitig und sorgfältig vorbereiten.
 

Speziell der GMP/FDA konformen Wirkstoffherstellung widmet sich unser 3-Tage Lehrgang "ICH Q7A Intensivseminar" vom 17.-19. Mai 2006 in Mannheim. Vertreter der GMP Überwachung und Industrie erläutern die aktuellen Anforderungen und deren Umsetzung in die Praxis.

Einen ausgezeichneten Überblick über GMP in der Wirkstoffproduktion vermittelt das Seminar "GMP Basis- und Einstiegsschulung Wirkstoffe" an einem Tag – am 28. März, ebenfalls in Mannheim:

Außerdem bietet CONCEPT Heidelberg zu vielen der oben angesprochenen Themen top-aktuelle Seminare mit Referenten aus Behörde und Industrie an, auf denen Sie sich umfassend über die neuesten Entwicklungen und Trends informieren können.

Die folgenden Seminare der European Compliance Academy (ECA) betrachten einzelne Themen der FDA/GMP Compliance in der Wirkstoffproduktion

Möchten Sie die Arbeitsweise der FDA kennen lernen? Dann empfehlen wir Ihnen "FDA kompakt – Inspektion und Zulassung – Was ist von grundlegender Bedeutung im Umgang mit der FDA?" vom 25.-26. April 2006 in Heidelberg.

 
Autor:
Dr. Gerhard Becker
Concept Heidelberg

Quelle: FDA Webseite: http://www.fda.gov/cder/dmpq/7356-002f-CDER.pdf

 

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