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15. Dezember 2005

 

Neues EMEA-Dokument stellt erstmals
die 3 Validierungschargen in Frage

 
Die EMEA hat ein interessantes "Question and Answer"-Dokument am 23. November aktualisiert. Vier Fragen, die u.a. PAT, Design Space und Prozessvalidierung behandeln, werden hier beantwortet.

Interessant ist dabei, dass die EMEA in diesem Dokument ähnlich argumentiert wie die FDA. Die Antworten zeigen, dass die EMEA die Ansätze in der FDA-Initiative "cGMP for the 21st Century" im Wesentlichen teilt. So unterstützt die EMEA die Umsetzung des PAT-Ansatzes. Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied: Die FDA sieht einen größeren Freiraum bei den "Process Changes" bei dem Arzneimittel-/Wirkstoffhersteller, wenn dieser ein umfassendes und nachvollziehbares Verständnis des Prozesses besitzt. Die EMEA sieht hier noch eine stärkere Rolle der Zulassungsbehörden, die diese Changes genehmigen müssen. Identisch ist aber das Verständnis, dass innerhalb eines definierten "Design Space" Änderungen ohne Änderungsantrag durchgeführt werden können.

In der aktualisierten Version des Q-and-A-Dokumentes hat die EMEA sich der Position der FDA angeschlossen. In Frage 4 greift die EMEA die FDA-Interpretation von "continuous validation" auf. Danach sind die 3 PQ-Validierungschargen nicht mehr notwendig, wenn detaillierte Kenntnisse im Rahmen der Produktentwicklung generiert wurden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der Fragen und Antworten.


Frage 1: Berechtigt die Implementierung von PAT den Hersteller dazu, den Prozess zu ändern, ohne sich dafür eine behördliche Genehmigung zu holen?

Antwort
Es wird davon ausgegangen, dass die Einführung PAT-basierender Systeme die Art und Weise der Wissensdarstellung im Zulassungsdossier ändern wird, und zwar so, dass ein besseres Verständnis der Variablen, die die Qualitätseigenschaften des Produkts beeinflussen, als auch der Methoden, um diese zu überwachen und zu steuern, demonstriert wird. Eines der erwarteten Ergebnisse besteht darin, dass innerhalb der Wissensgrenzen, die im Entwicklungsteil des Dossiers beschrieben sind, ein "Design Space" genannter Bereich eingerichtet wird und dass die Prozesssteuerungsstrategie in diesen Bereich fallen wird. Wir stellen uns vor, dass ein Hersteller in der Lage sein wird, Anpassungen vorzunehmen, ohne einen Änderungsantrag stellen zu müssen, vorausgesetzt, dass der Hersteller dies innerhalb des "Design Space" tut, der in der Originaleinreichung oder in der darauf folgenden Änderungsmitteilung definiert ist.

Frage 2: Ist es möglich, zwei Spezifikationen für dasselbe Produkt zu haben - eine auf Online-Messungen beruhende Spezifikation für die Echtzeit-Freigabe und eine weitere für das Ende des Lifecycles?

Antwort
Die aktuelle EU-Gesetzgebung sieht vor, dass es für ein Arzneimittel zwei Spezifikationen geben muss: für die Freigabe und für das Ende der Laufzeit, wobei diese den betreffenden Monografien des Europäischen Arzneibuchs entsprechen müssen. Wie der Hersteller die Übereinstimmung mit den Freigabespezifikationen sicherstellt, wird offen gelassen, muss aber in den Unterlagen beschrieben sein. Wenn die Unterlagen auf PAT basieren, sehen wir eine dritte "Spezifikation" vorher, die auf Prozessmessungen und -steuerungen beruht, auf die der Hersteller seine Freigabeentscheidungen stützen wird. Ein wichtiger Punkt, der in den Unterlagen angesprochen werden muss, ist die Beziehung zwischen diesen Parametern und den Freigabespezifikationen. Dessen ungeachtet muss das Produkt, wenn es nach der Freigabe mithilfe herkömmlicher Methoden getestet wird, den Spezifikationen für das Ende der Laufzeit entsprechen.

Frage 3: Wird es möglich sein, die Grenzwerte für eine genehmigte Produkt- und Prozessspezifikation zu erweitern, falls sich nach der Erteilung der Marktzulassung herausstellt, dass solche Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf die Produktqualität haben?

Antwort
Es ist wichtig, zwischen Spezifikationen für Prozesse und solchen für Fertigarzneimittel zu unterscheiden. Wie schon in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, sollte es grundsätzlich möglich sein, Anpassungen vorzunehmen, sofern sie in den bereits im Dossier definierten "Design Space" fallen, ohne dass eine weitere Änderungsmitteilung vonnöten ist. Andererseits unterliegen Änderungen an der Spezifikation für das Fertigarzneimittel den Variations Regulations.

Frage 4: Würde die EMEA eine Validierungsstrategie in Betracht ziehen, die eine produktbezogene Validierung unnötig macht (z.B. PQ mit 3 Chargen), wenn die Produkt-/Prozess-Signatur während der Entwicklungsphase qualifiziert würde?

Antwort
Wir sind bereit zu akzeptieren, dass - wo ein Produkt dem vertieften Verständnis und der verbesserten Überwachung des Prozesses unterliegt - ein Zustand kontinuierlicher Validierung erreicht werden könnte. Die Validierungsstrategie sollte hinreichend begründet sein.


Zusammengestellt von:
Oliver Schmidt
CONCEPT HEIDELBERG

Das Originaldokument können Sie hier herunterladen.
  

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