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20. Oktober 2005

 

Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf Laboratorien

 
Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Die Änderung der Gefahrstoffverordnung diente u.a. der Umsetzung einiger EG-Richtlinien.

Für die konkrete Umsetzung der Gefahrstoffverordnung werden noch einige Klarstellungen und Hilfestellungen benötigt. Für den Laborbereich müssen hierzu u.a. die Laborrichtlinien und die TRGS 526 novelliert werden. Voraussichtlich im November wird es sich bei der Sitzung des Staatlichen Ausschusses klären, in welche Richtung sich die Umsetzung der GefStoffV entwickeln wird.
    

Bei dem CONCEPT HEIDELBERG Seminar "Moderner Laborbau", das am 13./14. Dezember 2005 in Ulm stattfinden wird, erfahren Sie von Herrn Dr. Thomas Brock den aktuellen Stand der geplanten Änderungen der Anforderungen an Laboratorien aufgrund des neuen Gefahrstoffrechts aus erster Hand. Herr Dr. Brock ist Leiter des Referates Grundlagen der Gefahr- und Biostoffe bei der BG Chemie in Heidelberg und Obmann des AK Laboratorien der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der die Richtlinien für Laboratorien und die TRGS 526 erstellt. In einem zweiten Vortrag wird Herr Dr. Brock über das Arbeiten mit Abzügen als zentrale Schutzmaßnahme referieren und Hilfestellungen bei der Auswahl und Prüfung von Abzügen geben.

Eine Laborbesichtigung bei Merckle/Ratiopharm in Ulm ist Bestandteil des Konferenzprogramms.

 
Autor:
Dr. Günter Brendelberger
CONCEPT HEIDELBERG