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GMP-News
7. Oktober 2005
 

Referentenentwurf der neuen Pharma- und Wirkstoffbetriebsverordnung erschienen!

 
Genau 4 Wochen nach in Kraft treten der 14. AMG-Novelle ist nun der Referentenentwurf der revidierten Pharmabetriebsverordnung erschienen. Der korrekte Titel dieser Verordnung lautet "Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittel- und Wirkstoffhersteller".

Die etwas sperrige Bezeichnung weist darauf hin, dass in diese Verordnung auch die Wirkstoffhersteller mit einbezogen sind. Damit wird die Forderung der Richtlinie 2001/83/EG, Artikel 46f, umgesetzt, der von den Wirkstoffherstellern verlangt:

"... die Grundsätze und Leitlinien guter Herstellungspraxis für Arzneimittel einzuhalten und als Ausgangsstoffe nur Wirkstoffe zu verwenden, die gemäß den ausführlichen Leitlinien guter Herstellungspraxis für Ausgangsstoffe hergestellt wurden."

Nachfolgend einige Highlights aus der neuen Verordnung:

  • Der Leiter der Herstellung muss unanhängig sein vom Leiter der Qualitätskontrolle und von der Leitung der Qualitätssicherung.
  • Der Leiter der Herstellung und der Leiter der Qualitätskontrolle können jeweils durch Personen mit gleichwertiger Qualifikation vertreten werden. Die Stellvertretung einer sachkundige Person kann nur von einer anderen sachkundigen Person vorgenommen werden.
  • Der Leiter der Herstellung und der Leiter der Qualitätskontrolle sind verantwortlich für die Erstellung und Führung der Herstellungs- und Prüfanweisung von Arznei- und Wirkstoffen und deren Übereinstimmung mit den Zulassungs- oder Registrierungsunterlagen. Durch diesen Verordnungstext wären beide wieder öffentlich-rechtliche Garantenträger. Genau diese Funktion der beiden Verantwortungsträger war aber gerade über die 14. AMG Novelle gestrichen worden. Daher wird es sicher interessant sein zu verfolgen, welche Konsequenzen der Entwurf nun für den Leiter der Herstellung und den Leiter der Qualitätskontrolle hat. Die Anforderungen an ihre Sachkunde sind nach wie vor nicht definiert.
  • Neue und bestehende, jedoch wesentlich geänderte Herstellungs- und Prüfverfahren sind zu validieren; kritische Verfahren sind auf die Notwendigkeit der Revalidierung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu revalidieren.
  • Die Schulung des Personals soll sich auf die Theorie und Anwendung des QS-Konzepts und der Guten Herstellungspraxis erstrecken. Die Wirksamkeit der Unterweisung ist periodisch zu bewerten! Diese Forderung hätte sicher erhebliche Auswirkungen in den Schulungssystemen der pharmazeutischen Unternehmen.

Trotz des höheren Detaillierungsgrads in einigen Paragrafen bleiben viele Fragen offen, wie z.B.:

  • Welche Möglichkeiten der Personalunion in den einzelnen Schlüsselfunktionen sind möglich?
  • Was bedeutet "gleichwertige Qualifikation"?
  • Welche Sachkundeanforderungen sollten der Leiter der Herstellung und der Leiter der Qualitätskontrolle mindestens haben?
  • Müssen bestehende, nicht wesentlich geänderte Verfahren nicht validiert werden? Was sind überhaupt "wesentliche Änderungen"?

Wie kann man eine Erfolgskontrolle von Personalschulungen im Betrieb realisieren?

In diese revidierte Betriebsverordnung wurden nicht nur Wirkstoffe einbezogen; auch für Betriebe und Einrichtungen, die Blut und Blutbestandteile herstellen, lagern und prüfen werden weitgehende Regelungen getroffen. Hier werden bereits EG-Richtlinien umgesetzt, die noch nicht verabschiedet worden sind sondern derzeit noch das Abstimmungsverfahren in der EG-Kommission durchlaufen.

Zusammen mit dem neuen Verordnungstext sind folgende weitere Verordnungsentwürfe erschienen:

  • Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittel-Verordnung)
  • Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
  • Änderung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

 

Aus Anlass dieser neuen Verordnung veranstalten wir:

Die aktuelle GMP Konferenz:

Die neue Pharma- und Wirkstoffbetriebsverordnung

Die Tagung findet am 7. Dezember 2005 in Frankfurt statt.

Das Besondere: Teilnehmer die an dieser Tagung in Frankfurt teilnehmen und gleich anschließend das Praxisseminar zu Änderungen der 14. AMG Novelle am 8./9. Dezember besuchen erhalten einen Rabatt von 15% auf die GMP Konferenz am 07. Dezember!

Nutzen Sie die Gelegenheit sich frühzeitig das Neueste über die gesetzlichen Änderungen und neuen Anforderungen zu erfahren. Profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Überwachungsbehörde und Experten aus der Industrie.

2 kostenlose Broschüren für jeden Teilnehmer

Für die Teilnehmer dieser Seminare hat CONCEPT HEIDELBERG eine Gegenüberstellung des außer Kraft getretenen 12. AMG zum aktuellen 14. AMG und eine Gegenüberstellung der zur Zeit gültigen Pharmabetriebsverordnung und des Referentenentwurfs der neuen Pharmabetriebsverordnung erarbeitet – jeweils im Volltext! Sie haben hier Seite für Seite den direkten Textvergleich und damit eine wertvolle und hochaktuelle Arbeitshilfe.

 
Autor: Dr. Gerhard Becker
Projektleiter Concept Heidelberg

Quelle: Die neue Pharma-und Wirkstoffbetriebsverordnung sowie die weiteren Verordnungsentwürfe haben wir für Sie zum Herunterladen hier bereitgestellt.
 

 

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