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GMP-News Nr. 61
05. Juni 2000

NEU:
EG-Gemeinschaftskodex - Das europäische Arzneimittelgesetz
 

Aufgrund des langen Zeitraums der ersten Publikationen und der Weiterentwicklung der Europäischen Union existieren mittlerweile sehr viele verschiedene Veröffentlichungen von pharmazeutisch relevanten EG-Richtlinien (EC-Directives).

Dadurch wird auch das Lesen neuerer EG-Richtlinien immer schwieriger, da eine Unzahl an Referenzen enthalten sind.

Aus diesem Grund hat die EG einen Richtlinien-Vorschlag herausgegeben, um die pharmazeutisch relevanten Einzelrichtlinien zusammenzufassen. Dieses Dokument soll - als EG-Gemeinschaftscodex – dann zum europäischen Arzneimittelgesetz werden.

Voraussichtlicher Inhalt des EG-Gemeinschaftscodex:

  • Vorangestellt wird eine Präambel sein
  • Unter Punkt 1 sind Definitionen aufgeführt.
  • Der Punkt "Ziel" soll auch den Anwendungsbereich angegeben
  • Unter Punkt 3 „Placing on the Market" werden zulassungsrelevante Richtlinien – auch auf homöopathische Arzneimittel bezogen - subsummiert.
  • Punkt 4 fasst die Richtlinien zu Herstellung und Import zusammen
  • Unter Punkt 5 sind die Richtlinien zu Angaben zur Kennzeichnung und zur Packungsbeilage enthalten.
  • Richtlinien zur Klassifizierung von Medizinalprodukten sollen unter Punkt 6 aufgelistet sein.
  • Die Punkte 7, 8 und 9 subsummieren die EG-Richtlinien zu Großhandel, Werbung und Pharmakovigilanz.
  • Unter Punkt 10 sind die Richtlinien zu Blut und Blutprodukten aufgeführt.
  • Punkt 11 wird die Richtlinien zur Überwachung enthalten
  • Unter Punkt 12 sind Angaben zu einem „Standing Committee" aufgeführt
  • Das Dokument endet mit Punkt 13 „General Procedures"

Dem Codex sind noch 3 Annexe angehängt:

  • Annex 1 entspricht der grundlegenden Richtlinie für die Arzneimittel-Prüfrichtlinie
  • Annex 2 ist in zwei Teile aufgegliedert:
    • Teil 1 enthält Ungültigerklärungen
    • Teil 2 die Umsetzungsfristen
  • Zur leichteren Handhabung wird in Annex 3 eine Korrelationsmatrix enthalten sein, die Bezug zu den Einzelrichtlinien herstellt.

Mit diesem EG-Gemeinschafts-Codex wird zukünftig das Nachlesen der entsprechenden Richtlinien wohl deutlich vereinfacht sein.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. H. Hasskarl auf der Veranstaltung „Der QS-/GMP-Beauftragte in der pharmazeutischen Industrie, Teil I", 22.-24. März 2000, Heidelberg

Autor:
Sven Pommeranz, Projektleiter, CONCEPT HEIDELBERG

 

 

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