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12. September 2005

 

Die 14. AMG-Novelle ist in Kraft!

 
Fast genau 7 Monate nach Erscheinen des Referentenentwurfs zur 14. AMG-Novelle ist dieses Gesetz nun am 5. September 2005 im Bundesgesetzblatt erschienen und erlangt daher einen Tag danach, also am 6. September 2005, Gültigkeit.

Das 14. AMG enthält gegenüber dem 12. AMG zahlreiche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Pharma- und Wirkstoffhersteller in Deutschland. Die wichtigsten Punkte haben wir bereits in unserer News vom 23. Februar 2005 zusammengestellt.

Die für die Chargenfreigabe maßgebende Funktion in einem pharmazeutischen Unternehmen ist die "sachkundige Person" (Qualified Person); mit ihrer Unterschrift auf dem Zertifikat (certification) und der GMP-Konformitätserklärung (confirmation) bescheinigt sie den spezifikationsgerechten Status der betreffenden Charge und garantiert gleichzeitig ein GMP-intaktes System, in dem die Charge hergestellt wurde. Die sachkundige Person trägt hierfür allein die öffentlich-rechtliche Verantwortung; die früheren Herstellungsleiter und Kontrollleiter – nun als Leiter der Herstellung und Leiter der Qualitätskontrolle bezeichnet – sind von dieser Garantenfunktion entbunden.

Auf Grund der Anforderungen an die Sachkunde der "sachkundigen Person" sind Personalunionen möglich. Beispielsweise kann der Leiter der Qualitätskontrolle zur "sachkundige Person" ernannt werden, denn als früherer Kontrollleiter erfüllt er hierfür die einschlägigen Voraussetzungen. Analog gilt dies auch für den früheren Herstellungsleiter, nunmehr Leiter der Herstellung. Es können daher ohne weiteres mehrere sachkundige Personen benannt werden, was eine Vertretungsregelung natürlich vereinfacht.

Das jetzt in Kraft getretene 14. AMG stellt für viele pharmazeutische Unternehmen eine nicht geringe Herausforderung dar, schließlich ist seit der letzten Novellierung – das 12. AMG trat erst am 6. August 2004 in Kraft! – gerade mal etwas mehr als ein Jahr vergangen und für die Benennung einer oder mehrerer sachkundiger Personen sowie einiger weiterer Forderungen des novellierten Gesetzestextes gibt es keine Übergangsfrist.
  

Aus Anlass der 14. AMG-Novelle veranstalten wir am 8./9. Dezember 2005 das Seminar

"Die 14. AMG-Novelle – Neustrukturierung des Systems der Arzneimittelproduktion in Deutschland".

Hier erhalten Sie top-aktuelle Informationen über die geänderten Anforderungen und die Konsequenzen für Arzneimittelhersteller. Im Fokus stehen die Konsequenzen für den GMP-Bereich. Referenten aus GMP-Überwachung und Industrie berichten über die Konsequenzen.

Dieser Veranstaltungstermin wurde zusätzlich eingerichtet, da das Seminar am 22./23. September bereits ausgebucht ist. Eine rasche Anmeldung ist daher empfehlenswert!
  

Jeder Teilnehmer erhält eine Broschüre, in der die vollständigen Texte des 12. AMG und der 14. AMG-Novelle gegenübergestellt sind. Die Darstellung ermöglicht auf insgesamt 331 Seiten auf bequeme Weise den direkten Vergleich der beiden Gesetzestexte. Die Broschüren aus der Reihe "GMP Navigator Paperback" gibt es exklusiv bei CONCEPT HEIDELBERG. Im handlichen Format von 12 x 14,8 cm sind sie das ideale Arbeitsmaterial!

Übrigens: in den Text des 14. AMG ist natürlich die 13. AMG-Novelle bereits eingearbeitet. Die 13. AMG-Novelle betrifft ausschließlich Änderungen im veterinärmedizinischen Bereich und trat am 30. August 2005 in Kraft.

 
Autor: Dr. Gerhard Becker
Projektleiter Concept Heidelberg

Quelle: Bundesanzeiger Verlag: 14. Arzneimittelgesetz