FDA-Statement zu TOC
bei der Reinigungsvalidierung
Am 18.05.2005 hat die FDA in den "Questions and Answers on cGMP"
neben einem Statement zur Validierung (siehe unsere GMP
News vom 11.08.2005) auch noch ein Statement zu TOC bei der
Reinigungsvalidierung aktualisiert, welches bereits im Jahr 2004 erstmals
veröffentlicht wurde.
Kann TOC (Total Organic Carbon) als Methode zum Nachweis von
Rückständen von verunreinigenden Substanzen bei der Bewertung der
Reinigungswirksamkeit akzeptiert werden?
Ja. Seit der Veröffentlichung der Inspektionsleitlinie zur
Reinigungsvalidierung im Jahr 1993 wurde eine Reihe von Studien
veröffentlicht, um die Eignung der TOC-Methode für die Messung
verunreinigender Rückstände nachzuweisen.
TOC oder TC kann sich als Methode zur routinemäßigen Überwachung von
Rückständen und zur Reinigungsvalidierung eignen. Damit TOC funktionell
überhaupt geeignet ist, sollte zuerst nachgewiesen worden sein, dass ein
signifikanter Anteil des verunreinigenden Materials organischer Herkunft
ist und Kohlenstoff enthält, der unter TOC-Testbedingungen oxidiert
werden kann. Dieser Teil der Übung ist sehr wichtig, weil einige
organische Verbindungen unter Verwendung der TOC-Methode nicht
zuverlässig nachgewiesen werden können.
Die Verwendung dieser Methode ist gerechtfertigt für die direkte
Oberflächenprobenahme als auch für die indirekte Probenahme (des
Spülwassers). Da TOC verschiedene Verbindungen, die oxidierbaren
Kohlenstoff enthalten, nicht identifiziert oder unterscheidet, ist in
beiden Fällen der gesamte nachgewiesene Kohlenstoff der Zielverbindung
bzw. den Zielverbindungen zuzurechnen und mit dem festgelegten Grenzwert
zu vergleichen. Daher sollte eine Firma den Kohlenstoff aus dritten
Quellen (also Kohlenstoff aus anderen Quellen als dem verunreinigenden
Material) so weit wie möglich eindämmen. Wenn TOC-Proben längere Zeit
vor der Analyse gelagert werden, sollte die betreffende Firma den Einfluss
der Probenlagerungsdauer auf die Genauigkeit und die Bestimmungsgrenze
überprüfen.
Zitierte Dokumente:
21 CFR 211.67: Equipment cleaning and maintenance.
21 CFR 211.160(b): General requirements (Laboratory Controls)
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