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29. Juli 2005

 

Aide Mémoire "Bio- und Gentechnologie" -
überarbeiteter Entwurf

 
Am 26. Juli 2005 wurde der überarbeitete Entwurf des Aide Mémoire "Bio- und Gentechnologie" der ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) veröffentlicht.

Bei der Überarbeitung des ersten Entwurfs aus dem letzten Jahr wurden die eingegangenen Kommentare und Anmerkungen evaluiert und in vielen Fällen für die neue Version berücksichtigt.

Die zahlreichen Änderungen und Ergänzungen lassen auf ein reges Feedback der Industrie auf den ersten Entwurf schließen.

Mit Veröffentlichung dieses aktuellen Entwurfs startet auch die 2. Kommentierungsrunde, die am 29.08.2005 abschließt. Kommentare und Anmerkungen sollen bitte an die Leiterin der Expertenfachgruppe Frau Dr. Gabriele Wanninger (E-Mail: gabriele.wanninger@lgl.bayern.de) geschickt werden.

Exemplarisch sollen im folgenden ein paar Abänderungen angerissen werden:

Im Vorwort wurde der Absatz, in dem explizit erwähnt wird, dass ein Abweichen von den beschriebenen Anforderungen möglich und zu akzeptieren ist, nach oben verschoben. Obwohl es sich hierbei nur um eine formale Änderung handelt, stellt diese doch den Charakter des Aide Mémoires gleich zu Beginn eindeutiger klar. Es handelt sich bei diesem Dokument nicht um einen Gesetzestext sondern um eine Leitlinie.

Ein Beispiel für eine kleine Änderung mit großem Effekt findet sich auf Seite 7 zu Zellbänken. Aus "Zellbänke SOLLEN beim Eingang in den Herstellungsbetrieb einer Freigabeprüfung ... unterzogen werden" wurde "Zellbänke MÜSSEN beim Eingang in den Herstellungsbetrieb einer Freigabeprüfung ... unterzogen werden". Wie auch immer der Charakter des Dokuments im Vorwort beschrieben wurde. Bei solchen Vorgaben erspart man sich besser jegliche Diskussion.

Fast vollständig umgeschrieben wurden die Anforderungen an Arzneimittel und Wirkstoffe für die klinische Prüfung (S. 7-8). Zu diesem Punkt wurde eine Anzahl von vernünftigen und bewährten Freiheitsgraden in das Dokument eingebaut. So gibt es nun zu Virusvalidierung und Validierung analytischer Methoden viel differenziertere Vorgaben.

Ein Thema, bei dem es zu leidenschaftlichen Diskussionen auf Concept Heidelberg Seminaren zwischen Industrie und Behörden aufgrund der Vorgaben im ersten Entwurf kam, waren die geforderten Reinraumklassen. Auch hier wurden einige Anforderungen modifiziert (S. 12):

Gleich zu Beginn wurde im Text unterstrichen, dass die beschriebenen Reinraumklassen auf die Herstellung von Wirkstoffen zu Herstellung steriler Arzneimittel anzuwenden sind.

Bei Ansatz von Medien und Puffern wird jetzt nicht mehr nach geschlossenen und offenen Systemen differenziert sondern nach "Kontaminationsrisiko".

Bei Fermentation, Ernte und Aufreinigung wurde aus "für offene Schritte Klasse C" nun "für offene Schritte LF der Klasse C".

Dieses ist nur eine kleine Auswahl an Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf.

Insgesamt fällt auf, dass das Wort "RISIKO" einzeln und in diversen Zusammensetzungen "Risikobetrachtung, Risikobewertung, Risikoanalyse" vielfach Einzug in das Dokument gehalten hat. Dieses muss die Industrie als Chance begreifen.

Aufgrund der zahlreichen Änderungen zur Vorgängerversion rät der Autor dieser News allen, die in Qualitätssicherung, Produktion, Qualitätskontrolle und Zulassung in der Bio- und Gentechnologie involviert sind, den überarbeiteten Entwurf sorgfältig zu lesen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit bis Ende August Ihre Kommentare bei der ZLG einzureichen.

Das aktuelle Dokument können Sie hier herunterladen.
  

Wie die GMP-Anforderungen des Aide Mémoire an Zubereitung und Abfüllung des Arzneitmittels effizient erfüllt werden, erfahren Sie auf der ECA European Conference "Fill and Finish for Biopharmaceuticals" vom 14-15 September 2005 in Schaffhausen, Schweiz.
 
Autor: Dr. Ulrich Herber, CONCEPT HEIDELBERG