In den letzten Monaten haben FDA und EMEA einen regulatorischen
Schwerpunkt auf das Thema "Comparability" bei biotechnologischen
und biologischen Pharmazeutika gelegt.
Allein in der letzten Woche wurden hierzu drei neue
Leitlinien veröffentlicht - eine als finales Dokument, zwei als Draft.
Es ist sehr wichtig festzuhalten, dass diese
Dokumente zwei komplett unterschiedliche Fragestellungen abdecken. Obwohl
die benutzen Fachausdrücke in beiden Fällen identisch sein können.
Ein Aspekt ist die Vergleichbarkeit eines
biotechnologischen Produkts vor und nach einer Prozessänderung. Der
andere Aspekt ist die Vergleichbarkeit eines Referenzprodukts (reference
biological medicinal product) zu einem "similar biological medicinal
product". (Der Autor entschuldigt für den unvermeidbaren Gebrauch
der englischen Begriffe.)
In Bezug auf den ersten Sachverhalt hat die FDA die
endgültige Version der Guidance for Industry "Q5E Comparability of
Biotechnological/Biological Products Subject to Changes in Their
Manufacturing Process" veröffentlicht. Dieses ICH Dokument trat
ebenfalls in der Europäischen Union im Juni in Kraft.
Das Ziel der hierin vorgeschlagenen
Vergleichbarkeitsuntersuchungen ist es zu zeigen, dass die Produkte vor
und nach der Prozessänderung vergleichbare Eigenschaften in Bezug auf
Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit besitzen.
Auf einige wichtige Aussagen dieses umfassenden
Dokuments soll besonders hingewiesen werden:
- Die meisten Unterkapitel enden mit dem Satz
"… Es kann notwendig sein, präklinische und klinische Studien
durchzuführen". Das ist natürlich das "worst case"
Szenario – eine Tatsache, an die sich jeder, der eine Änderung im
Prozess anstrebt, erinnern sollte. Deswegen sollte die erste Frage
sein: Welchen Einfluss hat die geplante Änderung auf die
Qualitätsresultate, das Maß an Wissen, das ich über das Produkt
besitze und die vorhandenen präklinischen und klinischen Daten.
- Die Leitlinie trennt klar zwischen Produkten, die
eine Marktzulassung besitzen, und solchen, die sich noch in der
Entwicklung befinden. Für die frühen Phasen der präklinischen und
klinischen Studien wird eine weniger umfangreiche
Vergleichbarkeitsuntersuchung erwartet.
- Bergriffe, die häufig in diesem Dokument
verwendet werden, sind: begründet, Betrachtung und Bewertung. Durch
kontinuierliche Gehirnwäsche sind sich alle Mitarbeiter im GMP-Umfeld
der Wichtigkeit einer rückverfolgbaren Dokumentation bewusst. Aber
für die wissenschaftlich einwandfreie Beurteilung einer
Prozessänderung werden Sie froh darüber sein, von Ihren Kollegen aus
Forschung und Entwicklung umfangreiche Dokumentation erhalten zu
haben. Deswegen sollten Sie ihnen das schon im Vorfeld klar machen.
Die pdf-Version der Leitlinie können Sie sich hier
herunter laden.
Die EMEA hat zwei neue Richtlinienentwürfe zum
Thema "Biosimilarity" herausgegeben. Beide Dokumente
"Guidance On Biosimilar Medicinal Products Containing Recombinant
Granulocyte-Colony Simulating Factor" und "Guidance On
Biosimilar Medicinal Products Containing Recombinant Erythropoietins"
sind Anhänge zur "Guideline On Similar Biological Medicinal Products
Containing Biotechnology-Derived Proteins as Active Substance:
Non-Clinical And Clinical Issues". Kommentare können bis Oktober
2005 eingereicht werden.
Wegen der starken Aktivitäten der EMEA zu diesem
Themenkomplex ist es entscheidend, die Struktur der Dokumente zu
durchschauen.
Die Kernrichtlinie "Guideline on Similar
Biological Medicinal Products" (CHMP/437/04) wurde im November 2004
zur Beratung freigegeben. Die Kommentierungsphase endete im Februar 2005.
Eine endgültige Version ist noch nicht erschienen.
Auf diesem Dokument basierend wurden zwei weitere
Richtlinien erstellt, die sich zum einen mit Qualitätsaspekten
(EMEA/CHMP/BWP/49348/2005) und zum anderen mit präklinischen und
klinischen Studien (EMEA/CHMP/42832/2005)befassen. Für die erste ist die
Kommentierungsphase bereits abgeschlossen; für die zweite liegt die Frist
im Oktober 2005.
Zusätzlich hat die EMEA vier Annexe für die
Richtlinie zu präklinischen und klinischen Studien publiziert, die sich
direkt auf bestimmte Biopharmazeutika beziehen: Somatropin
(EMEA/CHMP/94528/2005), Recombinant Human Insulin (EMEA/CHMP/32775/2005),
Recombinant Erythropoietins (EMEA7CHMP/94526/2005) und den Recombinant
Granulocyte-Colony Stimulating Factor (EMEA/CHMP/31329/2005).
Alle Entwürfe können von der EMEA Homepage
herunter geladen werden unter diesem
Link..
Es ist entscheidend zu wissen, dass es
eigenständige Richtlinien für Wirkstoffe gibt. Im Gegensatz zu denen
für Arzneimittel decken diese beide Fälle von
Vergleichbarkeitsuntersuchungen ab – die, die durch eine Änderung im
Prozess verursacht werden und die für "ähnliche" (similar)
Produkte. Die Dokumentennummern lauten EMEA/CPMP/3097/02/Final and
EMEA/CPMP/BWP/3207/00/Rev 1. Das Leben könnte so einfach sein!
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